Aus Mitteln der LGF-Individualförderung können Förderungen für die letzten Monate bis zur Fertigstellung der Dissertation vergeben werden. Solche Förderungen werden nur ausnahmsweise und im Rahmen gesonderter Ausschreibungsrunden vergeben.
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Das Programm ist aktuell nicht ausgeschrieben. Derzeit liegen keine Informationen zu möglichen zukünftigen Ausschreibungsrunden der LGF-Abschlussförderung vor. Eventuelle künftige Ausschreibungen und Antragsverfahren werden auf dieser Seite bekannt gegeben. |
Auf einen Blick
- Zielgruppe: herausragend qualifizierte Promovierende des KIT in der Endphase ihrer Promotion
- Förderdauer: bis zu höchstens sechs Monate, längstens bis zum Monat der Einreichung der Dissertation bei der KIT-Fakultät
- Förderhöhe: 1750 EUR monatlich
- Familienzuschlag: 400 Euro monatlich bei einem Kind und je 100 Euro monatlich zusätzlich bei jedem weiteren im selben Haushalt
- Förderentscheidungen: über alle Anträge entscheidet die Zentrale Vergabekommission LGF
KontaktAnsprechperson: ▶ Andreas Hahmann
Tel. +49 (0)721 608-41922 E-Mail: ▶ lgf15∂khys kit edu |
Bewerbungsvoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums der Landesgraduiertenförderung (LGF):
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Herausragende Qualifikation
- Wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
- Wissenschaftliche Betreuung durch eine (Junior-)Professorin bzw. einen (Junior-)Professor oder eine Privatdozentin bzw. einen Privatdozenten und ▶ Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand an einer KIT-Fakultät
- Fristgerechte, vollständige und formal korrekte Bewerbung
Spezifische Voraussetzungen für die Gewährung eines LGF-Abschlusstipendums:
- Sie befinden sich in der Endphase der Promotion.
- Die Fertigstellung der Dissertation steht während des Förderzeitraum im Vordergrund. Zusätzliche Qualifizierungsvorhaben (z.B. Auslandsaufenthalte, Praktika) werden während des Förderzeitraums nicht durchgeführt.
- Eine andere Finanzierung zur Fertigstellung der Dissertation liegt während des Förderzeitraums nicht vor.
- Der Abschluss der Dissertation muss innerhalb des Förderzeitraums realisierbar sein. Die Abgabe der Arbeit ist unmittelbar oder bis zu max. drei Monate nach Ablauf der Förderung zu erwarten.

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Allgemeine Hinweise
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen während der Laufzeit des LGF-Abschlussstipendiums sowie einige nützliche Tipps.
Im Besonderen sei an dieser Stelle auf die Verpflichtungen nach der Förderzusage und die Anzeigepflichten gegenüber dem KHYS bei Erwerbstätigkeiten und anderen Förderungen während des Förderzeitraums hingewiesen. Zuschüsse durch Dritte (insbesondere Reisekostenzuschüsse) sind in der Regel nicht mit LGF-Abschlussstipendien vereinbar. Der Fokus sollte auf der Fertigstellung der Dissertation liegen.
▶ Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) vom 23. Juli 2008
▶ Satzung des KIT zur Durchführung des LGFG vom 11. August 2025
▶ Datenschutzinformation für die Stipendien der Landesgraduiertenförderung (LGF) am KIT vom 21.08.2025
- Sie erhalten den Förderbescheid postalisch und digital. Lesen Sie bitte den Bescheid und die mitgesendeten Merkblätter sorfältig durch.
- Um eine Doppelförderung auszuschließen, muss gegebenenfalls von bestehenden Stipendien bzw. Zuschüssen zurückgetreten werden.
- Arbeitsverträge müssen gegebenenfalls angepasst werden (siehe § 6 der LGF-Satzung sowie Hinweise unter "Erwerbstätigkeit und andere Förderungen während des Stipendiums"). Bei Wegfall des Mitarbeiterstatus am KIT (Arbeitsvertrag am KIT) erlischt die Mitarbeiter ∂does-not-exist.kit edu-Adresse. Ein ▶ KIT-Account für Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten muss über das Gäste- und Partnerverwaltungssystem vom Institut neu beantragt werden.
- Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Förderzeitraums besteht oder aber eingegangen werden soll, haben die geförderten Promovierenden das Stipendium der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzuzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Ist beides nicht in diesem Sinne voneinander zu trennen, sind Erwerbstätigkeit und Stipendium nicht miteinander vereinbar.
- Auch Zuschüsse Dritter müssen mit dem Stipendium vereinbar sein, auch dann, wenn sie bereits vor Stipendienbeginn beantragt wurden (siehe § 6 der LGF-Satzung sowie Hinweise unter "Erwerbstätigkeit und andere Förderungen während des Stipendiums")
- Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen.
- Überprüfen Sie Ihren Immatrikulationsstatus: Alle LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, sich ▶ als Promovierende einzuschreiben. Wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind, bitte holen Sie dies nach.
- Die monatlichen Zahlungen werden jeweils zum Monatsanfang entrichtet.
Im Hinblick auf Erwerbstätigkeiten und Zuschüsse von dritter Seite während des Förderzeitraums ist insbesondere folgendes zu beachten:
- Alle Nebenverdienste (aus Erwerbstätigkeiten und Zuschüssen Dritter) sind gegenüber dem KHYS, oder - gegebenenfalls - der koordinierenden Stelle ihres Promotionskollegs anzuzeigen.
- Die Nebenverdienste (aus Erwerbstätigkeiten und Zuschüssen Dritter) während des Stipendiums dürfen kumuliert eine Freigrenze im Jahr nicht übersteigen, die dem Bruttogehalt einer 0,25 TV-L E 13 Stufe 3 Stelle entspricht. Verteilen sich die Nebenverdienste über kürzere Zeiträume als ein Kalenderjahr ermäßigt sich die Freigrenze um 1/12 je Kalendermonat. Höhere Nebenverdienste sind mit dem LGF-Stipendium nicht vereinbar.
- Erwerbstätigkeiten neben dem Stipendium sind innerhalb der oben genannten Freigrenze möglich, sofern sie das Promotionsvorhaben nicht beeinträchtigen, d.h. dass die zeitliche Beanspruchung dadurch ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit eine Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten sollte.
- Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Stipendiums besteht oder eingegangen werden soll, ist dies der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Sind Arbeitsverhältnis und Stipendium nicht zu trennen, ist die Erwerbstätigkeit mit der Stipendienförderung nicht vereinbar und darf nicht gleichzeitig mit der Stipendienförderung ausgeübt werden.
- Zuschüsse durch Dritte (z.B. Reisekostenzuschüsse) können während der Förderung innerhalb der oben genannten Freigrenze genutzt werden, sofern sie dem Stipendienzweck (insbesondere der Fokussierung auf die Fertigstellung der Dissertation bei LGF-Abschlussstipendien) nicht widersprechen.
- Andere Vollstipendien zur Finanzierung der Promotion sind mit dem LGF-Stipendium nicht vereinbar
Familienzuschlag
Es kann im Rahmen der Förderung ein Familienzuschlag beantragt werden (siehe Satzung des KIT zur Durchführung des LGFG § 2 Fördersätze): 400 Euro monatlich für ein Kind, zuzüglich 100 Euro monatlich für jedes weitere Kind (gilt für Kinder, die im selben Haushalt leben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Sie können den Familienzuschlag beantragen:
- mit dem Stipendium zusammen: s. Hinweise in bzw. zu den jeweiligen Antragsunterlagen.
- während des Förderzeitraums, d.h. ab dem Monat der Geburt des Kindes. Dazu können Sie das Antragsformular ▶ Familienzuschlag (Word-Format) verwenden. Mit einzureichen ist ein Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind/die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben
Regelungen zum Mutterschutz
Das Stipendium wird automatisch um die Anzahl der Monate verlängert, die sich aufgerundet aus der gesetzlichen Mutterschutzfrist ergibt. Bitte kommen Sie auf das KHYS bzw. die koordinierende Stelle des Kooperativen Promotionskollegs zu.
Die Angebote des KHYS stehen selbsverständlich allen LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten offen:
- Die KHYS-Weiterbildungsmaßnahmen ▶ FIT for your Next Career Step orientieren sich inhaltlich an jeder wichtigen Phase Ihres Promotionsprojekts.
- In unserem ▶ Veranstaltungskalender finden Sie immer die aktuellen Daten zu kommenden Events. Außerdem wird unser Angebot für Sie kontinuierlich erweitert.
- ▶ Persönliche Beratung zu allen Aspekten der Promotion (z.B. Finanzierung, formale Aspekte, Karriereplanung etc.).
- KHYS-Fördermaßnahmen zur ▶ Internationalisierung und Vernetzung.
Viele Promovierende verlassen das KIT entweder direkt nach der Promotion oder nach einigen Postdoc-Jahren. Wir empfehlen Ihnen die Entwicklung Ihrer überfachlichen Kompetenzen frühzeitig im Blick zu haben und diesbezüglich auch das Gespräch mit Ihren Betreuerinnen und Betreuern zu suchen.
- Spätestens drei Monate nach Beendigung der Förderung ist in digitaler Form beim KHYS eine Bestätigung über das Einreichen der Dissertation bei Ihrer KIT-Fakultät einzureichen.
- Nach Abschluss der Promotion ist eine Kopie der Promotionsurkunde und des Promotionszeugnisses einzureichen. Die Kopien müssen in diesem Fall nicht beglaubigt sein.
Sollten Sie an einer Postdoc-Phase am KIT interessiert sein, können Sie an das ▶ KHYS Postdoc Office wenden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an ▶ Andreas Hahmann oder schreiben eine E-Mail an ▶ lgf15∂khys kit edu.