LGF-Abschlussstipendien

In Ausnahmefällen können aus den Mitteln, die dem KIT für die Individualförderung im Rahmen der Landesgraduiertenförderung (LGF) zugewiesen werden, Abschlussstipendien für die letzten Monate bis zur Fertigstellung der Dissertation vergeben werden.

Aktuelle Ankündigung

In diesem Jahr wird es möglich sein sich für LGF-Abschlussstipendien für bis zu sechs Monate in 2026 zu bewerben. Die Ausschreibung wird hier Mitte September 2025 veröffentlicht. Bewerbungen können dann bis Mitte Oktober eingereicht werden, die Förderentscheidung wird bis Ende November getroffen.

Auf einen Blick
  • Zielgruppe: herausragend qualifizierte Promovierende des KIT in der Endphase ihrer Promotion
  • Förderdauer: bis zu höchstens sechs Monate, längstens bis zum Monat der Einreichung der Dissertation bei der KIT-Fakultät
  • Förderhöhe: 1750 EUR monatlich
  • Familienzuschlag: 400 Euro monatlich bei einem Kind und je 100 Euro monatlich zusätzlich bei jedem weiteren im selben Haushalt
  • Förderentscheidungen: über alle Anträge entscheidet die Zentrale Vergabekommission (LGF)
Kontakt

Tel. +49 (0)721 608-41922
E-Mail: lgf15 does-not-exist.khys kit edu

 

Ansprechperson: ▶ Andreas Hahmann
 

 

 

Bewerbungsvoraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendums der Landesgraduiertenförderung (LGF):

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Herausragende Qualifikation
  • Wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
  • Wissenschaftliche Betreuung durch eine (Junior-)Professorin bzw. einen (Junior-)Professor oder eine Privatdozentin bzw. einen Privatdozenten und ▶ Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand an einer KIT-Fakultät
  • Fristgerechte, vollständige und formal korrekte Bewerbung

Spezifische Voraussetzungen für die Gewährung eines LGF-Abschlusstipendums:

  • Sie befinden sich in der Endphase der Promotion.
  • Die Fertigstellung der Dissertation steht während des Förderzeitraum im Vordergrund. Zusätzliche Qualifizierungsvorhaben (z.B. Auslandsaufenthalte, Praktika) werden während des Förderzeitraums nicht durchgeführt.  
  • Eine andere Finanzierung zur Fertigstellung der Dissertation liegt während des Förderzeitraums nicht vor. 
  • Der Abschluss der Dissertation muss innerhalb des Förderzeitraums realisierbar sein. Die Abgabe der Arbeit ist unmittelbar oder bis zu max. drei Monate nach Ablauf der Förderung zu erwarten.
  • Förderung innerhalb 2026. Beginn idealerweise im ersten Halbjahr.

 

LGF-Startseite MonthiraYodtiwong – iStock
LGF am KIT

Zurück zur Startseite der Landesgraduiertenförderung

link

 

So bewerbe ich mich

Details zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier:

Für den Antrag für ein LGF-Abschlussstipendium sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformular  Abschlussstipendien ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin
  • Formular  Gutachten Abschlussstipendium ausgefüllt und unterzeichnet ihrer promotionsberechtigten Betreuungsperson. Promotionsberechtigt sind i.d.R. (Junior-)Professor/innen und Privatdozierende. Die ans Gutachten angehängte Verpflichtungserklärung ist vom Institutsleiter / der Institutsleiterin zu zeichnen.
  • Zeugnisse und Notenübersichten (oder Ähnliches) für Bachelor- und Masterabschlüsse (oder äquivalente Abschlüsse). Zeugnisse müssen im Original und in deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden, wenn die Originale nicht auch auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind.
  • Tabellarischer Lebenslauf, der insbesondere über den bisherigen Studienverlauf Auskunft gibt.
  • Vollständige Liste der Publikationen, einschließlich Konferenzbeiträgen. Markieren Sie darin Erstautorenschaft und ob die Publikation „peer-reviewed“ war.  
  • Formular  Erklärung zur Durchführung des LGFG
  • Sofern Familienzuschlag beantragt wird: Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind/die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben
  • Bitte füllen sie die Tabelle LGF-Kerndaten aus und reichen sie als separater Anhang im Excel-Format ein.

Die Formulare müssen digital ausgefüllt und persönlich unterschrieben werden. Bitte fügen Sie alle Dokumente (außer der Excel-Datei) in der oben angegebenen Reihenfolge zu einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie diese Datei zusammen mit der Excel-Datei per E-Mail an ▶ lgf15∂khys kit edu.

Das Gutachten kann auch separat von der Betreuerin bzw. dem Betreuer eingereicht werden.

 

Wie wird läuft das Auswahlverfahren für die LGF-Abschlussstipendien ab?
Nach der formellen Prüfung durch das KHYS werden die Anträge  an die Zentrale Vergabekommission (LGF) weitergeleitet, die in ihrer Sitzung Mitte November 2025 über die Anträge entscheidet. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen ab.

Wie setzt sich das Auswahlgremium zusammen, das über die Anträge entscheidet?  
Den Vorsitz der Zentralen Vergabekommission (LGF) hat der Vizepräsident Forschung, Lehre und Akademische Angelegenheiten des KIT, Herr Prof. Dr. Oliver Kraft oder stellvertretend der Vice-Provost für Forschung Herr Prof. Dr. Stefan Hinz. Daneben gehören gemäß LGF-Satzung des KIT (§11) fünf Hochschullehrende, die Sprecherin der Chancengleichheitsbeauftragten sowie zwei akademische bzw. wissenschaftliche Mitarbeitenden dem Gremium an. 

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, ein Stipendium zu bekommen?
Diese Frage kann im Vorfeld nicht beantwortet werden, da dies von der Anzahl und Qualität der Bewerbungen abhängt.

Gibt es eine Altersgrenze? 
Nein.

Sollte ich für den Lebenslauf ein Bewerbungsbild hinzufügen?
Es entstehen weder Vor- noch Nachteile für Sie, wenn Sie ein Bewerbungsbild einreichen

Wie ist das  Gutachten der Betreuungsperson einzureichen? 
Das Gutachten kann direkt von der Betreuungsperson an lgf15∂khys.kit.edu gesendet werden. 

Muss ich für die Teilnahme am LGF-Abschlussstipendienprogramm am KIT als Promovierende/r an einer KIT-Fakultät angenommen sein?
Gemäß § 2 (1) des Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) ist die ▶ Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand Fördervoraussetzung. Ohne Annahme an einer KIT-Fakultät ist entsprechend keine Förderung möglich.

Muss ich bei Förderbeginn des LGF-Stipendiums als Promovierende/r am KIT immatrikuliert sein?
Die Immatrikulation ist keine Voraussetzung, um sich für ein LGF-Stipendium bewerben zu können oder eine Förderung zu erhalten. Für die Förderdauer mit dem LGF-Abschlussstipendium müssen Sie jedoch jedenfalls immatrikuliert sein, da sie während dieses Zeitraums nur in kleinerem Umfang nebenbeschäftigt sein dürfen und eine Befreiung von der Immatrikulationspflicht somit ausgeschlossen ist. Bitte prüfen Sie dies also für Ihren Einzelfall und holen die ▶ Immatrikulation gegebenenfalls nach.

 

▲ nach oben

 

Allgemeine Hinweise

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen während der Laufzeit des LGF-Abschlussstipendiums sowie einige nützliche Tipps.

Im Besonderen sei an dieser Stelle auf die Verpflichtungen nach der Förderzusage und die Anzeigepflichten gegenüber dem KHYS bei Erwerbstätigkeiten und anderen Förderungen während des Förderzeitraums hingewiesen. Zuschüsse durch Dritte (insbesondere Reisekostenzuschüsse) sind in der Regel nicht mit LGF-Abschlussstipendien vereinbar. Der Fokus sollte auf der Fertigstellung der Dissertation liegen.

 

  • Sie erhalten den Förderbescheid postalisch und digital. Lesen Sie bitte den Bescheid und die mitgesendeten Merkblätter sorfältig durch. 
  • Um eine Doppelförderung auszuschließen, muss gegebenenfalls von bestehenden Stipendien bzw. Zuschüssen zurückgetreten werden.
  • Arbeitsverträge müssen gegebenenfalls angepasst werden (siehe § 6 der LGF-Satzung sowie Hinweise unter "Erwerbstätigkeit und andere Förderungen während des Stipendiums"). Bei Wegfall des Mitarbeiterstatus am KIT (Arbeitsvertrag am KIT) erlischt die Mitarbeiter does-not-exist.kit edu-Adresse. Ein ▶ KIT-Account für Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten muss über das Gäste- und Partnerverwaltungssystem vom Institut neu beantragt werden.
  • Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Förderzeitraums besteht oder aber eingegangen werden soll, haben die geförderten Promovierenden das Stipendium der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzuzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Ist beides nicht in diesem Sinne voneinander zu trennen, sind Erwerbstätigkeit und Stipendium nicht miteinander vereinbar.
  • Auch Zuschüsse Dritter müssen mit dem Stipendium vereinbar sein, auch dann, wenn sie bereits vor Stipendienbeginn beantragt wurden (siehe § 6 der LGF-Satzung sowie Hinweise unter "Erwerbstätigkeit und andere Förderungen während des Stipendiums")
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen.
  • Überprüfen Sie Ihren Immatrikulationsstatus: Alle LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, sich ▶ als Promovierende einzuschreiben. Wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind, bitte holen Sie dies nach.
  • Die monatlichen Zahlungen werden jeweils zum Monatsanfang entrichtet.

 

Zu beachten im Hinblick auf Erwerbstätigkeiten und anderen Förderungen während des Förderzeitraums ist insbesondere folgendes zu beachten: 

  • Alle Nebenverdienste (aus Erwerbstätigkeiten und Zuschüssen Dritter) sind gegenüber dem KHYS, oder - gegebenenfalls - der koordinierenden Stelle ihres Kooperativen Kollegs anzuzeigen.  
  • Die Nebenverdienste (aus Erwerbstätigkeiten und Zuschüssen Dritter) während des Stipendiums dürfen kumuliert eine Freigrenze im Jahr nicht übersteigen, die dem Bruttogehalt einer 0,25 TV-L E 13 Stufe 3 Stelle entspricht. Verteilen sich die Nebenverdienste über kürzere Zeiträume als ein Kalenderjahr ermäßigt sich die Freigrenze um 1/12 je Kalendermonat. Höhere Nebenverdienste sind mit dem LGF-Stipendium nicht vereinbar.
  • Erwerbstätigkeiten neben dem Stipendium sind innerhalb der oben genannten Freigrenze möglich, sofern sie das Promotionsvorhaben nicht beeinträchtigen, d.h. dass die zeitliche Beanspruchung dadurch ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit eine Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten sollte.
  • Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Stipendiums besteht oder eingegangen werden soll, ist dies der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Sind Arbeitsverhältnis und Stipendium nicht zu trennen, ist die Erwerbstätigkeit mit der Stipendienförderung nicht vereinbar und darf nicht gleichzeitig mit der Stipendienförderung ausgeübt werden.
  • Zuschüsse durch Dritte (z.B. Reisekostenzuschüsse) können während der Förderung innerhalb der oben genannten Freigrenze genutzt werden, sofern sie dem Stipendienzweck (insbesondere der Fokussierung auf die Fertigstellung der Dissertation bei LGF-Abschlussstipendien) nicht widersprechen.
  • Andere Vollstipendien zur Finanzierung der Promotion sind mit dem LGF-Stipendium nicht vereinbar

 

Familienzuschlag
Es kann im Rahmen der Förderung ein Familienzuschlag beantragt werden (siehe Satzung des KIT zur Durchführung des LGFG § 2 Fördersätze): 400 Euro monatlich für ein Kind, zuzüglich 100 Euro monatlich für jedes weitere Kind (gilt für Kinder, die im selben Haushalt leben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Sie können den Familienzuschlag beantragen:

  • mit dem Stipendium zusammen: s. Hinweise in bzw. zu den jeweiligen Antragsunterlagen.  
  • während des Förderzeitraums, d.h. ab dem Monat der Geburt des Kindes. Dazu können Sie das Antragsformular ▶ Familienzuschlag (Word-Format) verwenden. Mit einzureichen ist ein Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind/die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben
     

Regelungen zum Mutterschutz
Das Stipendium wird automatisch um die Anzahl der Monate verlängert, die sich aufgerundet aus der gesetzlichen Mutterschutzfrist ergibt. Bitte kommen Sie auf das KHYS  bzw. die koordinierende Stelle des Kooperativen Promotionskollegs zu.

 

Die Angebote des KHYS stehen selbsverständlich allen LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten offen:

Viele Promovierende verlassen das KIT entweder direkt nach der Promotion oder nach einigen Postdoc-Jahren. Wir empfehlen Ihnen die Entwicklung Ihrer überfachlichen Kompetenzen frühzeitig im Blick zu haben und diesbezüglich auch das Gespräch mit Ihren Betreuerinnen und Betreuern zu suchen.

 

  1. Spätestens drei Monate nach Beendigung der Förderung ist in digitaler Form beim KHYS eine Bestätigung über das Einreichen der Dissertation bei Ihrer KIT-Fakultät einzureichen. 
  2. Nach Abschluss der Promotion ist eine Kopie der Promotionsurkunde und des Promotionszeugnisses einzureichen. Die Kopien müssen in diesem Fall nicht beglaubigt sein.

 

Denken Sie über eine Postdoc-Phase nach?
Sollten Sie an einer Postdoc-Phase am KIT interessiert sein, können Sie sich auch jederzeit an das ▶ KHYS Postdoc Office wenden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an ▶ Andreas Hahmann oder schreiben eine E-Mail an lgf15∂khys.kit.edu.

 

▲ nach oben