Für die Zwecke der Landesgraduiertenförderung (LGF) stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) Mittel bereit:
- Es weist dem KIT jährlich zentral ein Budget zur individuellen Förderung hochqualifizierter Nachwuchswissenschaftler zu.
- Zudem fördert es Kooperative Promotionskollegs zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Am KIT werden aus diesen Mitteln Promotionsstipendien vergeben. Die rechtlichen Grundlage dafür bildet das ▶ Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) vom 23. Juli 2008 in Verbindung mit der ▶ Satzung des KIT zur Durchführung des LGFG vom 18. August 2025. Alle Förderungen erfolgen vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch das MWK.
AnkündigungenDie LGF-Individualförderung wird für das Jahr 2027 aktuell neu aufgestellt. Genauere Informationen folgen voraussichtlich bis Ende September 2026. |
Im Rahmen der Landesgraduiertenförderung (LGF) kann eine begrenzte Anzahl an Promotionen am KIT gefördert werden. Es empfiehlt sich andere ▶ Finanzierungsoptionen in Betracht zu ziehen, beispielsweise Stipendien anderer Fördergeber.
Für den Abschluss der Promotion gibt es in der Regel kaum Stipendienprogramme. Wir empfehlen frühzeitig mit Ihren Betreuenden über Finanzierungsoptionen für die letzte Phase Ihrer Promotion zu sprechen.
KontaktTel. +49 (0)721 608-41922
Ansprechperson: ▶ Andreas Hahmann |
Bitte beachten Sie außerdem die ▶ Datenschutzinformation für die Stipendien der Landesgraduiertenförderung (LGF) vom 21.08.2025


