Betreuende und Vorgesetzte

Die Betreuung der Nachwuchswissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftler hat am KIT einen hohen Stellenwert. Um Sie hierbei zu unterstützen, haben wir folgende Informationen für Sie zusammengestellt:

Die Promotionsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich transparent gestalten. Deshalb ist es wichtig, dass Betreuungspersonen und Doktorandinnen bzw. Doktoranden die Inhalte der Promotionsvereinbarung gemeinsam besprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass ein gemeinsames Verständnis bezüglich der gegenseitigen Erwartungen zum Promotionsvorhaben hergestellt wird. In regelmäßigen Abständen werden die Inhalte der Promotionsvereinbarung überprüft und fortgeschrieben.

Das KIT stellt eine ▶ Vorlage External Link und eine ▶ Handreichung für die Promotionsvereinbarung zur Verfügung External Link. Bitte beachten Sie, dass diese Webseiten nur innerhalb des KIT-Netzes zugänglich sind. Einige KIT-Fakultäten haben eigene Vorlagen für die Promotionsvereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie deshalb auch grundsätzlich die Hinweise auf der Website Ihrer KIT-Fakultät oder wenden Sie sich direkt an die zuständigen Ansprechpersonen in Ihrer KIT-Fakultät.

Die systematische Qualitätssicherung im Promotionswesen hat am KIT eine lange Tradition. Seit 2010 führt das KHYS beispielsweise Umfragen unter den Promovierenden mit dem Ziel durch, die Qualität der Betreuungen mit KIT-weiten Umfragen zu überprüfen und aus den Ergebnissen qualitätsentwickelnde Maßnahmen abzuleiten. [▶ mehr]

Die ▶ Leitlinien für das Promotionswesen am KIT geben einen zusammenfassenden Überblick über die verschiedenen im Promotionswesen relevanten normativen Handlungsrahmen und dienen Promovierenden und ihren Betreuenden als Orientierung. [▶ mehr]

Die ▶ Leitlinien für die Postdoc-Phase am KIT dienen Postdocs und ihren Vorgesetzten zur Transparenz und Verlässlichkeit während einer für die Karriere zentralen Qualifizierungsphase. Sie sind Richtschnur für beide Parteien und umreißen die Rahmenbedingungen während einer Postdoc-Phase am KIT. [▶ mehr]

Das KIT hat eine ▶ Satzung für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Die Satzung gründet auf einer über lange Zeit gewachsenen zuverlässigen Praxis an den Vorgängerinstitutionen des KIT, dem Forschungszentrum Karlsruhe GmbH und der Universität Karlsruhe (TH) und auf qualitätssichernden Standards.

Zudem fungieren zwei ▶ Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis als Ansprechpersonen. Sie beraten als Vertrauenspersonen zum einen diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten anderer informieren. Zum anderen können sich auch die des Fehlverhaltens Verdächtigten an die zuständige Ombudsperson wenden.

Zusätzlich steht allen Forschende der von der DFG einsetzte ▶ Ombudsman für die Wissenschaft zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung.

Die Ombudspersonen für Doktorandinnen und Doktoranden sowie Betreuerinnen und Betreuer am KIT sind Ansprechpersonen bei Konflikten oder Streitfällen im Laufe der Promotionsphase. [▶ mehr]