Binationale Promotion (Cotutelle-de-thèse)

Bei dieser Form der Promotion werden Sie an zwei Universitäten in unterschiedlichen Ländern promoviert, d.h. Sie erwerben einen gemeinsam von zwei Universitäten verliehenen Doktorgrad. Eine binationale Promotion ist prinzipiell an allen KIT-Fakultäten und mit allen ausländischen Universitäten weltweit möglich, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen der Länder und Hochschulen dies zulassen.

Bei der binationalen Promotion verfassen Sie eine Dissertation, die jeweils von mindestens einem promotionsberechtigten Hochschulmitglied je Universität betreut wird. Der erste Schritt besteht demnach darin, Betreuende am KIT sowie an der gewählten Partneruniversität zu finden, die Ihre Promotion mittragen. Beide müssen dem Thema der Doktorarbeit zustimmen und sich verpflichten, die wissenschaftliche Betreuung der Dissertation miteinander abzustimmen und gemeinsam zu tragen. Weiterhin müssen Sie von den Fakultäten beider Hochschulen zur Promotion angenommen werden.

Voraussetzung für die Durchführung einer binationalen Promotion ist eine Kooperationsvereinbarung, die individuell zwischen der bzw. dem Promovierenden, den Betreuenden und den zwei Universitäten auf Hochschul- und Fakultätsebene zu schließen ist. In der Kooperationsvereinbarung werden alle Einzelheiten des binationalen Promotionsverfahrens verbindlich festgelegt. Auf der ▶ Webseite der Dienstleistungseinheit Hochschulrecht und Akademische Angelegenheiten (DE HAA) steht ein Vertragsmuster für Vereinbarungen über die gemeinsame Betreuung von Promotionsverfahren zur Verfügung. Dort finden Sie auch Hinweise zum Verfahren bei binationalen Promotionsverfahren am KIT. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nur innerhalb des KIT-Netzes zugänglich sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer nach den Dokumenten, sollten Sie keinen Zugriff haben.

Folgende Punkte werden in Kooperationsvereinbarungen geregelt:

  • Regelung der Aufenthaltszeiten an den Hochschulen
  • Sprachregelung (Dissertation und mündliche Prüfung): Unter Berücksichtigung der beteiligten Promotionsordnungen wird festgelegt, in welcher Sprache die jeweilige Prüfungsleistung zu erbringen ist.
  • Zusammensetzung der Prüfungskommission: Auf Basis eines ausgewogenen Verhältnisses wird die Kommission gemeinsam von den beteiligten Hochschulen ernannt.
  • Mündliche Prüfung: Die Vertragspartner verständigen sich über die Modalitäten (Form, Dauer, Ort, Sprache).
  • Notenskala: Die Universitäten verständigen sich über die Notengebung. Es empfiehlt sich, die Notensysteme beider Länder zu berücksichtigen.
  • Veröffentlichung der Dissertation

Kooperationsvereinbarungen bilden ebenso wie Promotionsordnungen die rechtliche Grundlage binationaler Promotionen. Unterzeichnet wird die Vereinbarung von der bzw. dem Promovierenden, den Betreuenden, den Dekaninnen bzw. Dekanen und den Rektorinnen bzw. Rektoren der kooperierenden Universitäten sowie weiteren am Verfahren beteiligten Personen. Bei allgemeinen Fragen zur binationalen Promotion können Sie sich an das ▶ KHYS wenden. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an die Dienstleistungseinheit Hochschulrecht und Akademische Angelegenheiten (DE HAA).

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre zum Thema "Binationale Promotion" auf der ▶ Webseite von Eucor – The European Campus.