Exmatrikulation
Sofern eine Immatrikulation zur Promotion vorliegt, bedarf es vor der Aushändigung der Promotionsurkunde und des -zeugnisses einer ordentlichen Exmatrikulation auf Antrag.
Der Prozess ist für alle immatrikulierten Promovierenden gleich, unabhängig von der Nationalität.
Auf der Grundlage von § 62 Absatz 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) werden mithilfe des Antrages auf Exmatrikulation sogenannte Entlastungsvermerke verschiedener Einrichtungen des KIT eingeholt.
Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular zur Exmatrikulation finden Sie auf der Webseite des ▶ Studierendenservice (Dienstleistungseinheit Studium und Lehre).
Das Team Welcome Desk des Studierendenservice wird auf Basis des Antrages die Exmatrikulation durchführen. Diese stellt eine notwendige Voraussetzung für die Aushändigung der Abschlussdokumente (Promotionsurkunde und -zeugnis) dar.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Immatrikulation und Exmatrikulation finden Sie in unseren ▶ FAQ.