Exmatrikulation

Sofern eine Immatrikulation zur Promotion vorliegt, bedarf es vor der Aushändigung der Promotionsurkunde und des -zeugnisses einer ordentlichen Exmatrikulation auf Antrag.

Der Prozess ist für alle immatrikulierten Promovierenden gleich, unabhängig von der Nationalität.

Auf der Grundlage von § 62 Absatz 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) werden mithilfe des Antrages auf Exmatrikulation sogenannte Entlastungsvermerke verschiedener Einrichtungen des KIT eingeholt.

Alle weiteren Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf der Webseite des ▶ Studierendenservice (Dienstleistungseinheit Studium und Lehre).

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Immatrikulation und Exmatrikulation finden Sie in unseren ▶ FAQ.