Exmatrikulation (zwingend notwendig, falls Sie immatrikuliert waren)

Falls Sie zu irgendeinem Zeitpunkt während Ihrer Promotion am KIT immatrikuliert waren, müssen Sie einen Antrag auf ordentliche Exmatrikulation stellen. Ohne diesen Antrag können Ihnen die Promotionsurkunde und das -zeugnis nicht ausgehändigt werden – selbst wenn Sie automatisch exmatrikuliert wurden (sogenannte Exmatrikulation von Amts wegen).

Der Prozess ist für alle immatrikulierten Promovierenden gleich, unabhängig von der Nationalität.

Auf der Grundlage von § 62 Absatz 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) werden mithilfe des Antrages auf Exmatrikulation sogenannte Entlastungsvermerke verschiedener Einrichtungen des KIT eingeholt.

Alle weiteren Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf der Webseite des ▶ Studierendenservice (Dienstleistungseinheit Studium und Lehre).

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Immatrikulation und Exmatrikulation finden Sie in unseren ▶ FAQ.