In Ausnahmefällen können aus den Mitteln, die dem KIT für die Individualförderung im Rahmen der Landesgraduiertenförderung (LGF) zugewiesen werden, Abschlussstipendien für die letzten Monate bis zur Fertigstellung der Dissertation vergeben werden.
Aktuelle AnkündigungIn diesem Jahr wird es möglich sein sich für LGF-Abschlussstipendien für bis zu sechs Monate in 2026 zu bewerben. Die Ausschreibung wird hier Mitte September 2025 veröffentlicht. Bewerbungen können dann bis Mitte Oktober eingereicht werden, die Förderentscheidung wird bis Ende November getroffen. |
Auf einen Blick
- Zielgruppe: Herausragend qualifizierte Promovierende des KIT in der Endphase ihrer Promotion ohne andere Finanzierungsmöglichkeiten während der Fertigstellung der Dissertation.
- Förderdauer: bis zu höchstens sechs Monate, längstens bis zum Monat der Einreichung der Dissertation bei der KIT-Fakultät
- Förderhöhe: 1750 EUR monatlich (ab Oktober 2025)
- Familienzuschlag: 400 Euro monatlich bei einem Kind und je 100 Euro monatlich zusätzlich bei jedem weiteren im selben Haushalt.
- Förderentscheidungen: Über alle Anträge entscheidet die Zentrale Vergabekommission (LGF).
KontaktTel. +49 (0)721 608-41922
Ansprechperson: ▶ Andreas Hahmann |
Bewerbungsvoraussetzungen
Grunsätzlich können LGF-Stipendien nur gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
- Eine herausragende Qualifikation
- Ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
- Wissenschaftliche Betreuung durch eine (Junior-)Professorin bzw. einen (Junior-)Professor oder eine Privatdozentin bzw. einen Privatdozenten einer KIT-Fakultät.
- Die ▶ Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand an einer KIT-Fakultät.
Die genauen Bewerbungsvoraussetzung für das Abschlusstipendienprogramm für 2026 werden an dieser Stelle mit der Ausschreibung Mitte September bekanntgegeben.

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Allgemeine Hinweise
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen während der Laufzeit des LGF-Abschlussstipendiums sowie einige nützliche Tipps.
Im Besonderen sei an dieser Stelle auf Ihre Verpflichtungen nach der Förderzusage und die Anzeigepflichten gegenüber dem KHYS, bei Erwerbstätigkeiten und Förderungen Dritter während des Stipendiums hingewiesen. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Auslandsaufenthalte und Praktika während des Förderzeitraums nicht unterstützt werden. Der Fokus muss auf der Fertigstellung der Dissertation liegen.
Sobald Ihr Stipendium bewilligt wurde, lesen Sie bitte außerdem die Bedingungen in Ihrem Förderbescheid und in den mitgesendeten Merkblättern sorgfältig durch.
Rechtliche Grundlagen und Datenschutz
- ▶ Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) vom 23. Juli 2008
- ▶ LGF-Satzung des KIT vom 11. August 2025
- ▶ Datenschutzerklärung der Landesgraduiertenförderung (LGF) vom tt.08.2025
Nach der Förderzusage
- Sie erhalten den Förderbescheid postalisch und digital.
- Bitte beachten Sie alle mitgesendeten Hinweise und lesen insbesondere sorgfältig die zugehörigen Merkblätter.
- Um eine Doppelförderung auszuschließen, muss gegebenenfalls von bestehenden Stipendien zurückgetreten werden.
- Arbeitsverträge müssen gegebenenfalls angepasst werden (siehe § 6 der LGF-Satzung sowie Hinweise unter "Erwerbstätigkeit und andere Förderungen während des Stipendiums"). Bei Wegfall des Mitarbeiterstatus am KIT (Arbeitsvertrag am KIT) erlischt die Mitarbeiter ∂does-not-exist.kit edu-Adresse. Ein ▶ KIT-Account für Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten muss über das Gäste- und Partnerverwaltungssystem vom Institut neu beantragt werden.
- Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Förderzeitraums besteht oder aber eingegangen werden soll, haben die geförderten Promovierenden das Stipendium der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzuzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Ist beides nicht in diesem Sinne voneinander zu trennen, sind Erwerbstätigkeit und Stipendium nicht miteinander vereinbar.
- Auch Zuschüsse Dritter müssen mit dem Stipendium vereinbar sein, auch dann, wenn sie bereits vor Stipendienbeginn beantragt wurden (siehe § 6 der LGF-Satzung sowie Hinweise unter "Erwerbstätigkeit und andere Förderungen während des Stipendiums")
- Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen.
- Im Rahmen der LGF-Individualförderung kann der Förderbeginn zum 1. Januar jeden Jahres kann nicht verschoben werden. Für Geförderte der Kooperativen Promotionskollegs gelten davon abweichende Regelungen.
- Überprüfen Sie Ihren Immatrikulationsstatus: Alle LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, sich ▶ als Promovierende einzuschreiben. Wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind, bitte holen Sie dies nach.
- Die monatlichen Zahlungen werden jeweils zum Monatsanfang entrichtet.
Erwerbstätigkeit und andere Förderungen
Zu beachten im Hinblick auf Erwerbstätigkeiten und anderen Förderungen während des Förderzeitraums ist insbesondere folgendes zu beachten:
- Alle Nebenverdienste (aus Erwerbstätigkeiten und Zuschüssen Dritter) sind gegenüber dem KHYS, oder - gegebenenfalls - der koordinierenden Stelle ihres Kooperativen Kollegs anzuzeigen
- Die Nebenverdienste (aus Erwerbstätigkeiten und Zuschüssen Dritter) während des Stipendiums dürfen kumuliert eine Freigrenze im Jahr nicht übersteigen, die dem Bruttogehalt einer 0,25 TV-L E 13 Stufe 3 Stelle entspricht. Verteilen sich die Nebenverdienste über kürzere Zeiträume als ein Kalenderjahr ermäßigt sich die Freigrenze um 1/12 je Kalendermonat. Höhere Nebenverdienste sind mit dem LGF-Stipendium nicht vereinbar.
- Erwerbstätigkeiten neben dem Stipendium sind innerhalb der oben genannten Freigrenze möglich, sofern sie das Promotionsvorhaben nicht beeinträchtigen d.h. dass die zeitliche Beanspruchung dadurch ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit eine Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten sollte.
- Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Stipendiums besteht oder eingegangen werden soll, ist dies der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Sind Arbeitsverhältnis und Stipendium nicht zu trennen, ist die Erwerbstätigkeit mit der Stipendienförderung nicht vereinbar und darf nicht gleichzeitig mit der Stipendienförderung ausgeübt werden.
- Zuschüsse Dritter (insbesondere Reisekostenszuschsüsse) während der Förderung und innerhalb der oben genannten Freigrenze können genutzt werden.
- Andere Vollstipendien zur Finanzierung der Promotion sind mit dem LGF-Stipendium nicht vereinbar
Familie und Stipendium
Regelungen zum Mutterschutz
Das Stipendium wird automatisch um die Anzahl der Monate verlängert, die sich aufgerundet aus der gesetzlichen Mutterschutzfrist ergibt. Bitte kommen Sie auf das KHYS bzw. die koordinierende Stelle des Kooperativen Promotionskollegs zu.
Familienzuschlag
Es kann im Rahmen der Förderung ein Familienzuschlag beantragt werden (siehe Satzung des KIT zur Durchführung des LGFG § 2 Fördersätze): 400 Euro monatlich für ein Kind, zuzüglich 100 Euro monatlich für jedes weitere Kind (gilt für Kinder, die im selben Haushalt leben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Sie können den Familienzuschlag:
- Mit dem Stipendium zusammen beantragen (s. Hinweise in bzw. zu den jeweiligen Antragsunterlagen).
- Ab dem Monat der Geburt des Kindes, während des Förderzeitraums beantragen. Dazu können Sie das Antragsformular ▶ Familienzuschlag (Word-Format) verwenden. Mit einzureichen ist ein Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind/die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben
Überfachliche Kompetenzen
Die Angebote des KHYS stehen selbsverständlich allen LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten offen:
- Die KHYS-Weiterbildungsmaßnahmen ▶ FIT for your Next Career Step orientieren sich inhaltlich an jeder wichtigen Phase Ihres Promotionsprojekts.
- In unserem ▶ Veranstaltungskalender finden Sie immer die aktuellen Daten zu kommenden Events. Außerdem wird unser Angebot für Sie kontinuierlich erweitert.
- ▶ Persönliche Beratung zu allen Aspekten der Promotion (z.B. Finanzierung, formale Aspekte, Karriereplanung etc.).
- KHYS-Fördermaßnahmen zur ▶ Internationalisierung und Vernetzung.
Viele Promovierende verlassen das KIT entweder direkt nach der Promotion oder nach einigen Postdoc-Jahren. Wir empfehlen Ihnen die Entwicklung Ihrer überfachlichen Kompetenzen frühzeitig im Blick zu haben und diesbezüglich auch das Gespräch mit Ihren Betreuerinnen und Betreuern zu suchen.
Verpflichtungen nach Ende der Förderung (Abschlussstipendien)
Nach der Promotion
Denken Sie über eine Postdoc-Phase nach?
Sollten Sie an einer Postdoc-Phase am KIT interessiert sein, können Sie sich auch jederzeit an das ▶ KHYS Postdoc Office wenden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an ▶ Andreas Hahmann oder schreiben eine E-Mail an lgf15∂khys.kit.edu.