Kooperative Promotionskollegs (Landesstipendien)

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) stellt zur Förderung Kooperativer Promotionskollegs zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg weitere Mittel aus der Landesgraduiertenförderung (LGF) bereit. In den Kollegs sollen Doktorandinnen und Doktoranden aus unterschiedlichen Hochschularten in einem strukturierten Promotionsprogramm gemeinsam wissenschaftlich arbeiten. Für jedes Kooperative Promotionskolleg stellt das Land Mittel für bis zu zehn Stipendien für Promovierende zur Verfügung.

Folgende Kooperative Promotionskollegs werden derzeit am KIT gefördert (Laufzeit 2022-2027):

Weitere Informationen zu Ausschreibungen, Auswahlverfahren, Finanzierungsmodalitäten und gemeinsamen Veranstaltungen oder Aktivitäten im Rahmen des Doktorandenprogramms finden Sie auf der Website des Programms, für das Sie sich interessieren oder an dem Sie teilnehmen.

 

LGF-Startseite MonthiraYodtiwong – iStock
LGF am KIT

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Allgemeine Hinweise zu den LGF-Stipendien

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten allgemeinen Bedingungen während der Laufzeit Ihres LGF-Stipendiums im Rahmen eines Kooperativen Promotionskollegs sowie einige nützliche Tipps.

Im Besonderen sei an dieser Stelle auf Ihre Verpflichtungen nach der Förderzusage und die Anzeigepflichten gegenüber der koordinierenden Stelle Ihres Promotionskollegs bei Erwerbstätigkeiten und Förderungen Dritter während des Stipendiums hingewiesen. Sobald Ihr Stipendium bewilligt wurde, lesen Sie bitte außerdem die Bedingungen in Ihrem Förderbescheid und in den mitgesendeten Merkblättern sorgfältig durch.

  • Bewerbung: Ausschreibung und Vergabe der Stipendien über das jeweilige Kooperative Promotionskolleg.
  • Förderrichtlinien: Die Förderung erfolgt nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) und der Satzung des KIT zum LGFG (s. "Rechtliche Grundlagen").
  • Förderhöhe: 1750 EUR monatlich (ab Oktober 2025)
  • Familienzuschlag: 400 Euro monatlich bei einem Kind und je 100 Euro monatlich zusätzlich bei jedem weiteren im selben Haushalt
  • Förderdauer: In der Regel bis zu höchstens drei Jahre, Bewilligung für 12 Monate; die Weiterbewilligung für ein zweites und drittes Jahr ist auf Antrag möglich.
  • Förderentscheidungen: Über alle Anträge entscheidet das Auswahlgremium des jeweiligen Kooperativen Promotionskollegs.

 

  • Sie erhalten den Förderbescheid postalisch und digital.
  • Bitte beachten Sie alle mitgesendeten Hinweise und lesen insbesondere sorgfältig die zugehörigen Merkblätter
  • Um eine Doppelförderung auszuschließen, muss gegebenenfalls von bestehenden Stipendien zurückgetreten werden.
  • Arbeitsverträge müssen gegebenenfalls angepasst werden (siehe § 6 der LGF-Satzung sowie Hinweise unter "Erwerbstätigkeit und andere Förderungen während des Stipendiums"). Bei Wegfall des Mitarbeiterstatus am KIT (Arbeitsvertrag am KIT) erlischt die Mitarbeiter does-not-exist.kit edu-Adresse. Ein ▶ KIT-Account für Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten muss über das Gäste- und Partnerverwaltungssystem vom Institut neu beantragt werden.
  • Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Förderzeitraums besteht oder aber eingegangen werden soll, haben die geförderten Promovierenden das Stipendium der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzuzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Ist beides nicht in diesem Sinne voneinander zu trennen, sind Erwerbstätigkeit und Stipendium nicht miteinander vereinbar.
  • Auch Zuschüsse Dritter müssen mit dem Stipendium vereinbar sein, auch dann, wenn sie bereits vor Stipendienbeginn beantragt wurden (siehe § 6 der LGF-Satzung sowie Hinweise unter "Erwerbstätigkeit und andere Förderungen während des Stipendiums")
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen.
  • Im Rahmen der LGF-Individualförderung kann der Förderbeginn zum 1. Januar jeden Jahres kann nicht verschoben werden. Für Geförderte der Kooperativen Promotionskollegs gelten davon abweichende Regelungen. 
  • Überprüfen Sie Ihren Immatrikulationsstatus: Alle LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, sich ▶ als Promovierende einzuschreiben. Wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind, bitte holen Sie dies nach.
  • Die monatlichen Zahlungen werden jeweils zum Monatsanfang entrichtet.

 

Zu beachten im Hinblick auf Erwerbstätigkeiten und anderen Förderungen während des Förderzeitraums ist insbesondere folgendes zu beachten: 

  • Alle Nebenverdienste (aus Erwerbstätigkeiten und Zuschüssen Dritter) sind gegenüber dem KHYS, oder - gegebenenfalls - der koordinierenden Stelle ihres Kooperativen Kollegs anzuzeigen  
  • Die Nebenverdienste (aus Erwerbstätigkeiten und Zuschüssen Dritter) während des Stipendiums dürfen kumuliert eine Freigrenze im Jahr nicht übersteigen, die dem Bruttogehalt einer 0,25 TV-L E 13 Stufe 3 Stelle entspricht. Verteilen sich die Nebenverdienste über kürzere Zeiträume als ein Kalenderjahr ermäßigt sich die Freigrenze um 1/12 je Kalendermonat. Höhere Nebenverdienste sind mit dem LGF-Stipendium nicht vereinbar.
  • Erwerbstätigkeiten neben dem Stipendium sind innerhalb der oben genannten Freigrenze möglich, sofern sie das Promotionsvorhaben nicht beeinträchtigen d.h. dass die zeitliche Beanspruchung dadurch ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit eine Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten sollte. 
  • Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Stipendiums besteht oder eingegangen werden soll, ist dies der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Sind Arbeitsverhältnis und Stipendium nicht zu trennen, ist die Erwerbstätigkeit mit der Stipendienförderung nicht vereinbar und darf nicht gleichzeitig mit der Stipendienförderung ausgeübt werden.
  • Zuschüsse Dritter (insbesondere Reisekostenszuschsüsse) während der Förderung und innerhalb der oben genannten Freigrenze können genutzt werden. 
  • Andere Vollstipendien zur Finanzierung der Promotion sind mit dem LGF-Stipendium nicht vereinbar

 

Regelungen zum Mutterschutz

Das Stipendium wird automatisch um die Anzahl der Monate verlängert, die sich aufgerundet aus der gesetzlichen Mutterschutzfrist ergibt. Bitte kommen Sie auf das KHYS  bzw. die koordinierende Stelle des Kooperativen Promotionskollegs zu. 

 

Familienzuschlag 

Es kann im Rahmen der Förderung ein Familienzuschlag beantragt werden (siehe Satzung des KIT zur Durchführung des LGFG § 2 Fördersätze): 400 Euro monatlich für ein Kind, zuzüglich 100 Euro monatlich für jedes weitere Kind (gilt für Kinder, die im selben Haushalt leben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Sie können den Familienzuschlag:

  • Mit dem Stipendium zusammen beantragen (s. Hinweise in bzw. zu den jeweiligen Antragsunterlagen).  
  • Ab dem Monat der Geburt des Kindes, während des Förderzeitraums beantragen. Dazu können Sie das Antragsformular ▶ Familienzuschlag (Word-Format) verwenden. Mit einzureichen ist ein Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind/die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben

 

Gemäß Landesgraduiertenförderungsgesetzt (LGFG), §8, und der LGF-Satzung des KIT, §7, kann die Stipendienlaufzeit in Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, besonderen familiären Umständen oder anderen wichtigen Gründen, unterbrochen werden.

Die Bedingungen und Voraussetzungen müssen in jedem Einzelfall geprüft werden. Bitte wenden Sie sich möglichst frühzeitig an das KHYS bzw. die koordinierende Stelle ihres Promotionskollegs.

Falls relevant, lesen Sie bitte auch die Informationen zu Auslandsaufenthalten. 

 

Ein Auslandsaufenthalt während der Förderung durch die LGF ist grundsätzlich möglich. Auf unserer Internetseite finden Sie ▶ verschiedene Förderer, die einen Auslandsaufenthalt finanziell unterstützen. 

Ohne Unterbrechung:

Auch während des Förderzeitraums können sich LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten für einige Teilförderungen und Zusatzstipendien (Zuschüsse Dritter) bewerben.

Ein Beispiel ist die ▶ DAAD Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung (GraFöG), die gezielt Geförderte nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder anspricht, die zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt benötigen. Dauer der Förderung: Mindestens 30 Tage, bis zu 12 Monate.

Bitte beachten Sie, dass Zuschüsse Dritter nur mit dem Stipendium vereinbar sind, wenn sie in Kumulation mit eventuellen Erwerbstätigkeiten die Freigrenze (Bruttogehalt einer 0,25 TV-L E 13 Stufe 3 Stelle) nicht übersteigen. Ihr Vorhaben ist daher frühzeitig mit dem KHYS (bei Förderung im Rahmen Kooperative Promotionskollegs mit der koordinierenden Stelle der Kollegs) abzuklären.

Mit Unterbrechung:

Die Förderung durch die LGF kann zum Zwecke eines Auslandsaufenthaltes auf Antrag außerdem bis zu höchstens einem Jahr unterbrochen werden. In dem beantragten Zeitraum kann zum Beispiel eine andere Vollförderung angenommen werden.

Eine weitere Option ist gegebenenfalls die Förderung eines Auslandsaufenthaltes durch das ▶ KHYS Research Travel Grant für einen drei- bis sechsmonatigen Forschungsaufenthalt an einer Universität oder einem Unternehmen im Ausland. Dabei sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu beachten: 

  • Unterbrechung des LGF-Stipendiums für den Zeitraum des Forschungsaufenthalts.
  • Beschäftigung durch KIT-Institut/Arbeitsgruppe (mind. Äquivalent halbe E13-Stelle) während dieser Zeit.
  • Das Forschungsvorhaben im Ausland ist nicht originärer Bestandteil der Promotion, sondern stellt eine Erweiterung dar.
  • Keine Förderung für die Teilnahme an Konferenzen.

 

Die Angebote des KHYS stehen selbsverständlich allen LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten offen:

Viele Promovierende verlassen das KIT entweder direkt nach der Promotion oder nach einigen Postdoc-Jahren. Wir empfehlen Ihnen die Entwicklung Ihrer überfachlichen Kompetenzen frühzeitig im Blick zu haben und diesbezüglich auch das Gespräch mit Ihren Betreuerinnen und Betreuern zu suchen.

 

  1. Spätestens sechs Monate nach Beendigung der Förderung ist nach § 9 LGFG in digitaler Form beim KHYS bzw. der koordinierenden Stelle Ihren Promotionskollegs einzureichen:
     

    • entweder eine Bestätigung über das Einreichen der Dissertation bei Ihrer KIT-Fakultät

    • oder ein 1-2 seitiger Abschlussbericht

      Bei der Erstellung des Abschlussberichts sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
       

      • Aufgaben- und Zielsetzung sowie Impact der Forschungsarbeit (kurz)
      • Bisheriger Arbeitsverlauf der Promotion (welche Arbeitsschritte wurden umgesetzt?)
      • Zukünftig noch anstehende Arbeitsschritte und ggf. Gründe für die Verzögerung
      • Gegebenenfalls unterzubringen: Angaben zu veröffentlichten Publikationen innerhalb des Förderzeitraums
      • Einhaltung grundlegender formeller Standards (insbesondere Datum, Name, Unterschrift im Abschlussbericht) 
         
  2. Nach Abschluss der Promotion ist eine Kopie der Promotionsurkunde und des Promotionszeugnisses einzureichen. Die Kopien müssen in diesem Fall nicht beglaubigt sein.

 

Erfahrungsgemäß können nur wenige Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb der drei Jahre Förderung das Promotionsvorhaben abschließen. Zu berücksichtigen ist folgendes:

  • Es gibt normalerweise kaum Abschlussstipendien. 
  • Eine längere anschließende Förderung durch ein anderes Stipendium ist sehr unwahrscheinlich. 
  • Sofern Sie im Förderzeitraum nicht freiwillig in die Sozialkassen einzahlen, besteht anschließend kein Anrecht auf Arbeitslosengeld I.

Daher empfehlen wir frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Betreuungsperson darüber, wie die Finanzierung Ihres Promotionsvorhabens mindestens bis zur mündlichen Prüfung realisiert werden kann. 

Wenn Sie mit einem Visum am KIT ist es in diesem Zusammenhang außerdem wichtig sich rechtzeitig über die Bedingungen zu informieren, insbesondere ob und in welchem Umfang Ihr Aufenthaltstitel eine umfangreichere Erwerbstätigkeit nach dem Ende des Stipendiums zulässt (Stichwort "Zweckwechselverbot"). Nähere Informationen können Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des ▶ International Scholars and Welcome Office (IScO) geben. 

 

Denken Sie über eine Postdoc-Phase nach?

Sollten Sie an einer Postdoc-Phase am KIT interessiert sein, können Sie sich auch jederzeit an das ▶ KHYS Postdoc Office wenden.

 

Die koordinierende Stelle Ihres Promotionskollegs ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen zu Ihrem Stipendium.

Das KHYS stellt die Förderbescheide aus und unterstützt bei übergeordneten Fragen zu den allgemeinen Stipendienbedingungen und speziellen Themen (Unterbrechung, Auslandsaufenthalte, Nebentätigkeiten usw.) gerne beratend.

Kontakt

Tel. +49 (0)721 608-41922
E-Mail: lgf15 does-not-exist.khys kit edu

 

Ansprechperson: ▶ Andreas Hahmann