LGF-Individualförderung

Am KIT können zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) an hochqualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte vergeben werden. Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK).

Aktuelle Termine und Fristen
  • Bitte beachten Sie, dass es in diesem Jahr keine Ausschreibung für ein erstes Förderjahr mit Beginn am 1. Januar 2026 geben wird. Gründe sind die Mittelkürzungen ab 2025 und der Erhalt der Flexibilität für zukünftige Planungen.
  • Die Bewerbungsfrist für ▶ Weiterbewilligungsanträge ist Mittwoch, 15. Oktober 2025.
Auf einen Blick
  • Zielgruppe: Doktorandinnen und Doktoranden am Anfang der Promotion
  • Förderdauer: In der Regel bis zu höchstens drei Jahre. Die Bewilligung erfolgt für zunächst zwölf Monate. Ein Folgeantrag kann das Stipendium um jeweils weitere zwölf Monate verlängern.
  • Förderhöhe: 1750 EUR monatlich (ab Oktober 2025)
  • Familienzuschlag: 400 Euro monatlich bei einem Kind und je 100 Euro monatlich zusätzlich bei jedem weiteren im selben Haushalt.
  • Förderentscheidungen: Über alle Anträge entscheidet die Zentrale Vergabekommission (LGF).
  • Förderbeginn: 1. Januar jedes Jahres. Der Start kann nicht verschoben werden.
Kontakt

Tel. +49 (0)721 608-41922
E-Mail: lgf15 does-not-exist.khys kit edu

 

Ansprechperson: ▶ Andreas Hahmann
 

 

 

Bewerbungsvoraussetzungen

Zur Vorbereitung auf die Promotion kann ein Stipendium gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  2. Eine herausragende Qualifikation
  3. Ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
  4. Wissenschaftliche Betreuung durch eine (Junior-)Professorin bzw. einen (Junior-)Professor oder eine Privatdozentin bzw. einen Privatdozenten einer KIT-Fakultät.
  5. Die ▶ Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand an einer der KIT-Fakultäten
    Bitte beachten Sie: Das Verfahren zur Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand an Ihrer KIT-Fakultät kann bis zu mehrere Monate dauern. Deshalb sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen und die Sitzungstermine des Promotionsausschusses der Fakultät beachten.

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der jährlich vergebenen Stipendien begrenzt ist und der Wettbewerb um einen Platz im ersten Förderjahr entsprechend groß ist. Wir empfehlen Ihnen daher, neben einer Bewerbung um ein LGF-Stipendium auch ▶ andere Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Promotion in Betracht zu ziehen.

 

LGF-Startseite MonthiraYodtiwong – iStock
LGF am KIT

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So bewerbe ich mich

Die im Rahmen der Individualförderung zu vergebenden Promotionsstipendien werden in der Regel einmal im Jahr ausgeschrieben. Die Bewilligung kann auf Erstantrag für zunächst zwölf Monate erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es für 2026 keine Ausschreibung für ein erstes Förderjahr geben wird.  

Ein Antrag auf Weiterbewilligung für ein zweites oder drittes Jahr kann das Stipendium um jeweils weitere zwölf Monate verlängern. Die Bewerbungsfrist für Anträge zur Fortsetzung der Förderung im Januar 2026 ist 15. Oktober 2025. Sollte die Förderung später begonnen haben (Nachrückende) oder unterbrochen worden sein, reichen Sie den Antrag bitte spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Förderung ein.

Für einen Erstantrag für ein Promotionsstipendium im Rahmen der Landesgraduiertenförderung sind folgende Unterlagen einzureichen (neue Formulare werden rechtzeitig vor der nächsten Ausschreibung bereitgestellt):

  • Antragsformular  Erstbewilligung LGF ausgefüllt und unterschrieben vom Antragstellenden.
  • Kurzbeschreibung des Promotionsvorhabens einschließlich eines Arbeits- und Zeitplans (höchstens fünf Seiten).
  • Formular  Stellungnahme ausgefüllt und unterzeichnet von der Betreuungsperson (ersetzt nicht das Gutachten).
  • Zwei Gutachten von (Junior-)Professorinnen/Professoren oder Privatdozierenden)
    1. Referenzschreiben der Betreuerin bzw. des Betreuers des Promotionsvorhabens, unter anderem mit belastbaren Antworten auf folgende Fragen: 
      • Welche Finanzierung ist vorgesehen, falls die Dauer der Promotion über den LGF-Förderzeitraum hinausgeht?
      • Zu den wie viel Prozent Besten des Studienjahres/Jahrgangs zählt die Bewerberin oder der Bewerber aus Sicht der Betreuungsperson
    2. Referenzschreiben eines weiteren Hochschullehrenden.
  • Zeugnisse und Notenübersichten (oder Ähnliches) für Bachelor- und Masterabschlüsse (oder äquivalente Abschlüsse).Fall zutreffend müssen alle Zeugnisdokumente in Originalsprache und in deutscher oder Englischer Übersetzung (am besten durch die Heimathochschule) vorliegen.
  • Tabellarischer Lebenslauf, der insbesondere über den bisherigen Studienverlauf Auskunft gibt.
    • Gegebenenfalls daran angehängt eine vollständige Liste der Publikationen, einschließlich Konferenzbeiträgen. Markieren Sie darin Erstautorenschaft und ob die Publikation „peer-reviewed“ war.  
  • Formular  Erklärung zur Durchführung des LGFG
  • Sofern Familienzuschlag beantragt wird: Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind/die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben
  • Bitte füllen sie die Tabelle LGF-Kerndaten aus und reichen sie als separater Anhang im Excel-Format ein.

Die Formulare müssen digital ausgefüllt und persönlich unterschrieben werden. Bitte fügen Sie alle Dokumente (außer der Excel-Datei) in der oben angegebenen Reihenfolge zu einer einzigen PDF-Datei zusammen und senden Sie diese Datei zusammen mit der Excel-Datei per E-Mail an ▶ lgf15∂khys kit edu.

Die Stellungnahme der Betreuungsperson sowie beide Gutachten können auch separat von Ihrer Betreuungsperson und dem Zweitgutachter bzw. der Zweitgutachterin eingereicht werden.

 

Folgende Unterlagen sind in elektronischer Form in der genannter Reihenfolge in einer einzigen PDF-Datei per E-Mail (lgf15∂khys kit edu) fristgerecht einzureichen (die neuen Formulare werden Ende August 2025 an dieser Stelle bereitgestellt):

  • Antragsformular ▶ Weiterbewilligung LGF ausgefüllt und unterzeichnet vom Antragstellenden (PDF-Format)
  • Arbeitsbericht, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit und der Arbeits- und Zeitplan für die Lösung der noch offenen Probleme ergibt (Umfang maximal fünf Seiten)
  • Gutachten (Referenzschreiben) der promotionsberechtigten Betreuungsperson der Dissertation; kann separat eingereicht werden
  • Formular ▶ Erklärung zur Durchführung des LGFG ausgefüllt und unterzeichnet vom Antragstellenden (Word-Format)
  • Falls ein Familienzuschlag neu beantragt wird: Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind bzw. die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben (nicht nötig wenn dieser bereits mit dem Erstantrag oder unter dem Jahr eingereicht).

 

Über alle Anträge auf Erst- und Weiterbewilligung entscheidet i. d. R. in einer Sitzung  Mitte November des jeweiligen Jahres die Zentralen Vergabekommission (LGF). Über das Ergebnis Ihres Antrags werden wir Sie schriftlich informieren. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Anfragen ab. 

Besonderheiten bei der Erstbewilligung: Die KIT-Fakultäten erhalten (nach dem ersten formalen Check durch das KHYS) die LGF-Anträge ihrer jeweiligen KIT-Fakultät mit der Bitte um Bewertung und Reihung der Anträge. Die finale Förderentscheidung wird unter Kenntnisnahme der Reihung der KIT-Fakultäten getroffen. 

 

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, ein Stipendium zu bekommen?
Diese Frage kann im Vorfeld nicht beantwortet werden, da dies von der Anzahl und Qualität der Bewerbungen abhängt.

Gibt es eine Altersgrenze? 
Nein.

Sind Promovierende am Campus Alpin (IFU Bayern) ebenfalls antragsberechtigt? 
Ja. Allerdings müssen sie an einer KIT-Fakultät als Doktorandin bzw. Doktorand angenommen sein.

Darf der Arbeitsplan einschließlich Zeitplan länger als fünf Seiten sein? 
Nein. Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Richtlinien.

Sollte ich für den Lebenslauf ein Bewerbungsbild hinzufügen?
Es entstehen weder Vor- noch Nachteile für Sie, wenn Sie ein Bewerbungsbild einreichen

Wie sind die Stellungnahme der Betreuungsperson und die beiden Gutachten einzureichen? 
Die Gutachten können direkt von der Betreuungsperson bzw. dem Zweitgutachter an lgf15∂khys.kit.edu gesendet werden. Dasselbe gilt für die Stellungnahme der Betreuungsperson. Wir vervollständigen dann Ihre Bewerbungsunterlagen.

Ich habe noch keinen Zweitgutachter für die Dissertation. Was soll ich an in die entsprechende Spalte der Excel-Tabelle „LGF-Kerndaten“ eintragen? 
Sie tragen hier diejenige oder denjenigen ein, die Ihnen das obligatorische zweite Gutachten ausgestellt hat. 

Ich habe gerade mein Studium abgeschlossen und mein Masterzeugnis liegt noch nicht vor? Kann ich mich trotzdem bewerben?
Wenn Sie bereits eine vollständige Notenübersicht haben und nur noch das Zeugnisdokument fehlt, ist es erfahrungsgemäß sinnvoll sich zu bewerben Bitte informieren Sie uns darüber. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass sie auch die Annahme als Doktorandin und Doktorand benötigen (s. nächste Frage).

Meine Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand an einer KIT-Fakultät wurde noch nicht bestätigt? Kann ich mich trotzdem bewerben?   
Wenn Sie bereits die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand an einer KIT-Fakultät beantragt haben und bei Bewerbungsschluss nur noch die Rückmeldung der KIT-Fakultät aussteht, ist eine Bewerbung erfahrungsgemäß sinnvoll. Bitte informieren Sie uns bei der Bewerbung. Die Entscheidung obliegt im konkreten Fall der Zentrale Vergabekommission (LGF). Definitiv ausgeschlossen ist die Förderung, wenn die Annahme an der KIT-Fakultät zum Förderbeginn noch nicht vorliegt.

Wie setzt sich das Auswahlgremium zusammen, das über die Anträge entscheidet?  
Den Vorsitz der Zentralen Vergabekommission (LGF) hat der Vizepräsident Forschung, Lehre und Akademische Angelegenheiten des KIT, Herr Prof. Dr. Oliver Kraft oder stellvertretend der Vice-Provost für Forschung Herr Prof. Dr. Stefan Hinz. Daneben gehören gemäß LGF-Satzung des KIT (§11) fünf Hochschullehrende, die Sprecherin der Chancengleichheitsbeauftragten sowie zwei akademische bzw. wissenschaftliche Mitarbeitenden dem Gremium an. 

Muss ich bei Förderbeginn des LGF-Stipendium am KIT als Promovierende/r an einer KIT-Fakultät angenommen sein?
Gemäß § 2 (1) des Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) ist die ▶ Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand Fördervoraussetzung. Ohne Annahme ist entsprechend keine Förderung möglich.

Muss ich bei Förderbeginn des LGF-Stipendiums als Promovierende/r am KIT immatrikuliert sein?
Sie müssen nicht immatrikuliert sein, um sich für ein LGF-Stipendium bewerben zu können oder eine Förderung zu erhalten. Unabhängig von Ihrer Bewerbung für das Stipendium sind Sie  jedoch verpflichtet, sich bald nach Erhalt der Bestätigung über Ihre Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand  beim Studierendenservice zusätzlich ▶ zu immatrikulieren.

 

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Allgemeine Hinweise

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen während der Laufzeit des LGF-Stipendiums sowie einige nützliche Tipps.

Im Besonderen sei an dieser Stelle auf Ihre Verpflichtungen nach der Förderzusage und die Anzeigepflichten gegenüber dem KHYS, bei Erwerbstätigkeiten und Förderungen Dritter während des Stipendiums hingewiesen. Sobald Ihr Stipendium bewilligt wurde, lesen Sie bitte außerdem die Bedingungen in Ihrem Förderbescheid und in den mitgesendeten Merkblättern sorgfältig durch.

 

  • Sie erhalten den Förderbescheid postalisch und digital.
  • Bitte beachten Sie alle mitgesendeten Hinweise und lesen insbesondere sorgfältig die zugehörigen Merkblätter
  • Um eine Doppelförderung auszuschließen, muss gegebenenfalls von bestehenden Stipendien zurückgetreten werden.
  • Arbeitsverträge müssen gegebenenfalls angepasst werden (siehe § 6 der LGF-Satzung sowie Hinweise unter "Erwerbstätigkeit und andere Förderungen während des Stipendiums"). Bei Wegfall des Mitarbeiterstatus am KIT (Arbeitsvertrag am KIT) erlischt die Mitarbeiter does-not-exist.kit edu-Adresse. Ein ▶ KIT-Account für Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten muss über das Gäste- und Partnerverwaltungssystem vom Institut neu beantragt werden.
  • Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Förderzeitraums besteht oder aber eingegangen werden soll, haben die geförderten Promovierenden das Stipendium der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzuzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Ist beides nicht in diesem Sinne voneinander zu trennen, sind Erwerbstätigkeit und Stipendium nicht miteinander vereinbar.
  • Auch Zuschüsse Dritter müssen mit dem Stipendium vereinbar sein, auch dann, wenn sie bereits vor Stipendienbeginn beantragt wurden (siehe § 6 der LGF-Satzung sowie Hinweise unter "Erwerbstätigkeit und andere Förderungen während des Stipendiums")
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen.
  • Im Rahmen der LGF-Individualförderung kann der Förderbeginn zum 1. Januar jeden Jahres kann nicht verschoben werden. Für Geförderte der Kooperativen Promotionskollegs gelten davon abweichende Regelungen. 
  • Überprüfen Sie Ihren Immatrikulationsstatus: Alle LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, sich ▶ als Promovierende einzuschreiben. Wenn Sie noch nicht eingeschrieben sind, bitte holen Sie dies nach.
  • Die monatlichen Zahlungen werden jeweils zum Monatsanfang entrichtet.

 

Zu beachten im Hinblick auf Erwerbstätigkeiten und anderen Förderungen während des Förderzeitraums ist insbesondere folgendes zu beachten: 

  • Alle Nebenverdienste (aus Erwerbstätigkeiten und Zuschüssen Dritter) sind gegenüber dem KHYS, oder - gegebenenfalls - der koordinierenden Stelle ihres Kooperativen Kollegs anzuzeigen  
  • Die Nebenverdienste (aus Erwerbstätigkeiten und Zuschüssen Dritter) während des Stipendiums dürfen kumuliert eine Freigrenze im Jahr nicht übersteigen, die dem Bruttogehalt einer 0,25 TV-L E 13 Stufe 3 Stelle entspricht. Verteilen sich die Nebenverdienste über kürzere Zeiträume als ein Kalenderjahr ermäßigt sich die Freigrenze um 1/12 je Kalendermonat. Höhere Nebenverdienste sind mit dem LGF-Stipendium nicht vereinbar.
  • Erwerbstätigkeiten neben dem Stipendium sind innerhalb der oben genannten Freigrenze möglich, sofern sie das Promotionsvorhaben nicht beeinträchtigen d.h. dass die zeitliche Beanspruchung dadurch ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit eine Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten sollte. 
  • Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Stipendiums besteht oder eingegangen werden soll, ist dies der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Sind Arbeitsverhältnis und Stipendium nicht zu trennen, ist die Erwerbstätigkeit mit der Stipendienförderung nicht vereinbar und darf nicht gleichzeitig mit der Stipendienförderung ausgeübt werden.
  • Zuschüsse Dritte (insbesondere Reisekostenszuschsüsse) während der Förderung und innerhalb der oben genannten Freigrenze können genutzt werden. 
  • Andere Vollstipendien zur Finanzierung der Promotion sind mit dem LGF-Stipendium nicht vereinbar

 

Regelungen zum Mutterschutz

Das Stipendium wird automatisch um die Anzahl der Monate verlängert, die sich aufgerundet aus der gesetzlichen Mutterschutzfrist ergibt. Bitte kommen Sie auf das KHYS  bzw. die koordinierende Stelle des Kooperativen Promotionskollegs zu. 

 

Familienzuschlag 

Es kann im Rahmen der Förderung ein Familienzuschlag beantragt werden (siehe Satzung des KIT zur Durchführung des LGFG § 2 Fördersätze): 400 Euro monatlich für ein Kind, zuzüglich 100 Euro monatlich für jedes weitere Kind (gilt für Kinder, die im selben Haushalt leben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Sie können den Familienzuschlag:

  • Mit dem Stipendium zusammen beantragen (s. Hinweise in bzw. zu den jeweiligen Antragsunterlagen).  
  • Ab dem Monat der Geburt des Kindes, während des Förderzeitraums beantragen. Dazu können Sie das Antragsformular ▶ Familienzuschlag (Word-Format) verwenden. Mit einzureichen ist ein Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind/die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben

 

Gemäß Landesgraduiertenförderungsgesetzt (LGFG), §8, und der LGF-Satzung des KIT, §7, kann die Stipendienlaufzeit in Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, besonderen familiären Umständen oder anderen wichtigen Gründen, unterbrochen werden.

Die Bedingungen und Voraussetzungen müssen in jedem Einzelfall geprüft werden. Bitte wenden Sie sich möglichst frühzeitig an das KHYS bzw. die koordinierende Stelle ihres Promotionskollegs.

Falls relevant, lesen Sie bitte auch die Informationen zu Auslandsaufenthalten. 

 

Ein Auslandsaufenthalt während der Förderung durch die LGF ist grundsätzlich möglich. Auf unserer Internetseite finden Sie ▶ verschiedene Förderer, die einen Auslandsaufenthalt finanziell unterstützen. 

Ohne Unterbrechung:

Auch während des Förderzeitraums können sich LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten für einige Teilförderungen und Zusatzstipendien (Zuschüsse Dritter) bewerben.

Ein Beispiel ist die ▶ DAAD Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung (GraFöG), die gezielt Geförderte nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder anspricht, die zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt benötigen. Dauer der Förderung: Mindestens 30 Tage, bis zu 12 Monate.

Bitte beachten Sie, dass Zuschüsse Dritter nur mit dem Stipendium vereinbar sind, wenn sie in Kumulation mit eventuellen Erwerbstätigkeiten die Freigrenze (Bruttogehalt einer 0,25 TV-L E 13 Stufe 3 Stelle) nicht übersteigen. Ihr Vorhaben ist daher frühzeitig mit dem KHYS (bei Förderung im Rahmen Kooperative Promotionskollegs mit der koordinierenden Stelle der Kollegs) abzuklären.

Mit Unterbrechung:

Die Förderung durch die LGF kann zum Zwecke eines Auslandsaufenthaltes auf Antrag außerdem bis zu höchstens einem Jahr unterbrochen werden. In dem beantragten Zeitraum kann zum Beispiel eine andere Vollförderung angenommen werden.

Eine weitere Option ist gegebenenfalls die Förderung eines Auslandsaufenthaltes durch das ▶ KHYS Research Travel Grant für einen drei- bis sechsmonatigen Forschungsaufenthalt an einer Universität oder einem Unternehmen im Ausland. Dabei sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu beachten: 

  • Unterbrechung des LGF-Stipendiums für den Zeitraum des Forschungsaufenthalts.
  • Beschäftigung durch KIT-Institut/Arbeitsgruppe (mind. Äquivalent halbe E13-Stelle) während dieser Zeit.
  • Das Forschungsvorhaben im Ausland ist nicht originärer Bestandteil der Promotion, sondern stellt eine Erweiterung dar.
  • Keine Förderung für die Teilnahme an Konferenzen.

 

Die Angebote des KHYS stehen selbsverständlich allen LGF-Stipendiatinnen und Stipendiaten offen:

Viele Promovierende verlassen das KIT entweder direkt nach der Promotion oder nach einigen Postdoc-Jahren. Wir empfehlen Ihnen die Entwicklung Ihrer überfachlichen Kompetenzen frühzeitig im Blick zu haben und diesbezüglich auch das Gespräch mit Ihren Betreuerinnen und Betreuern zu suchen.

 

  1. Spätestens sechs Monate nach Beendigung der Förderung ist nach § 9 LGFG in digitaler Form beim KHYS (LGF-Individualförderung) bzw. der koordinierenden Stelle Ihren Promotionskollegs einzureichen:
     

    • entweder eine Bestätigung über das Einreichen der Dissertation bei Ihrer KIT-Fakultät

    • oder ein 1-2 seitiger Abschlussbericht

      Bei der Erstellung des Abschlussberichts sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
       

      • Aufgaben- und Zielsetzung sowie Impact der Forschungsarbeit (kurz)
      • Bisheriger Arbeitsverlauf der Promotion (welche Arbeitsschritte wurden umgesetzt?)
      • Zukünftig noch anstehende Arbeitsschritte und ggf. Gründe für die Verzögerung
      • Gegebenenfalls unterzubringen: Angaben zu veröffentlichten Publikationen innerhalb des Förderzeitraums
      • Einhaltung grundlegender formeller Standards (insbesondere Datum, Name, Unterschrift im Abschlussbericht) 
         
  2. Nach Abschluss der Promotion ist eine Kopie der Promotionsurkunde und des Promotionszeugnisses einzureichen. Die Kopien müssen in diesem Fall nicht beglaubigt sein.

 

Erfahrungsgemäß können nur wenige Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb der drei Jahre Förderung das Promotionsvorhaben abschließen. Zu berücksichtigen ist folgendes:

  • Es gibt normalerweise kaum Abschlussstipendien. 
  • Eine längere anschließende Förderung durch ein anderes Stipendium ist sehr unwahrscheinlich. 
  • Sofern Sie im Förderzeitraum nicht freiwillig in die Sozialkassen einzahlen, besteht anschließend kein Anrecht auf Arbeitslosengeld I.

Daher empfehlen wir frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Betreuungsperson darüber, wie die Finanzierung Ihres Promotionsvorhabens mindestens bis zur mündlichen Prüfung realisiert werden kann. 

Wenn Sie mit einem Visum am KIT ist es in diesem Zusammenhang außerdem wichtig sich rechtzeitig über die Bedingungen zu informieren, insbesondere ob und in welchem Umfang Ihr Aufenthaltstitel eine umfangreichere Erwerbstätigkeit nach dem Ende des Stipendiums zulässt (Stichwort "Zweckwechselverbot"). Nähere Informationen können Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des ▶ International Scholars and Welcome Office (IScO) geben. 

 

Denken Sie über eine Postdoc-Phase nach?

Sollten Sie an einer Postdoc-Phase am KIT interessiert sein, können Sie sich auch jederzeit an das ▶ KHYS Postdoc Office wenden.

 

 

Bei allen Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an ▶ Andreas Hahmann oder schreiben eine E-Mail an lgf15∂khys.kit.edu.

 

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