Formale Schritte für Promovierende mit Promotionsprüfung an anderer Hochschule

Sie beabsichtigen Ihre Promotionsprüfung an einer anderen Hochschule abzulegen, haben aber für den überwiegenden Teil Ihrer Promotionszeit (> 2 Jahre) Ihren Forschungsmittelpunkt am KIT bzw. werden am KIT fachlich betreut?

Dann sind folgende formalen Schritte von Ihnen zu beachten, die in den Leitlinien für das Promotionswesen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) geregelt sind.

Unmittelbar nach der Betreuungszusage schließen fachliche Betreuungspersonen und Promovierende gem. den  Leitlinien für das Promotionswesen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eine schriftliche Vereinbarung ab. Das KIT stellt eine Vorlage für die schriftliche Vereinbarung als Vorschlag zur Verfügung (siehe Download-Bereich). Bitte beachten Sie, dass diese Vorlage nur innerhalb des KIT-Netzes zugänglich ist. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer fachlichen Betreuungsperson nach dem Inhalt der Vereinbarung, sollten Sie keinen Zugriff haben.

Sollte dies nicht möglich sein, wird die Vereinbarung frühestmöglich, spätestens aber innerhalb von drei Monaten getroffen. Die Promovierenden und fachliche Betreuungspersonen am KIT nutzen den Abschluss der schriftlichen Vereinbarung, um ggf. offene Fragen hinsichtlich der Rahmenbedingungen etc. anzusprechen und zu klären. Der Personenkreis der fachlichen Betreuungspersonen am KIT umfasst Promotionsberechtigte oder andere erfahrene Forschende.

Hinweis: Regelungen mit Betreuenden an anderen Hochschulen bleiben hiervon unberührt.

Download-Bereich schriftliche Vereinbarung:
Word-Dokument (Deutsch)
Word file (Englisch)
PDF-Dokument (Deutsch)
PDF file (Englisch)

Nach Abschluss der schriftlichen Vereinbarung registrieren sich die Promovierenden beim KHYS im Webportal DocataDamit werden Sie automatisch Mitglied des Karlsruhe House of Young Scientists (KHYS) und können von den vielfältigen Angeboten profitieren. [▶ mehr]

Nach erfolgreichem Bestehen der mündlichen Prüfung an der anderen Hochschule informieren die Promovierenden ihre fachliche Betreuungsperson am KIT. Diese Information ist wichtig, damit die Betreuungsperson dies entsprechend in Docata eintragen und das KIT seinen umfänglichen Berichtspflichten nachkommen kann.

Hinweis: Auch bei Abbruch der Promotion ist die Betreuungsperson zu informieren.