Prozess

Sobald der Antrag genehmigt wurde, wird das Institut per E-Mail benachrichtigt. Das Institut der Promovierenden ist für die administrativen Aspekte des Vertragsschlusses verantwortlich und wendet sich diesbezüglich an PSE. In Absprache und Zusammenarbeit mit dem KHYS erfolgt nach Vertragsschluss die Umbuchung der bewilligten Personalkosten. Kommt kein Vertragsschluss zustande, erfolgt keine Übernahme von Personalkosten. Das Institut legt dem KHYS einen Nachweis über das Einreichen des Promotionsgesuches spätestens sechs Monate nach Auslaufen der Maßnahme vor. Erfolgt der Nachweis nicht, ist das betroffene Institut verpflichtet, die Mittel an KHYS zurückzuerstatten.

Die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Notfallfonds kann KHYS dazu veranlassen, die Mittelbereitstellung zurückzunehmen, Zahlungen zu verweigern oder bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.

 

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Kontakt

 

Telefon: +49 (0)721 608-41922

E-Mail: notfallfonds∂khys.kit.edu

 

Ansprechperson: ▶ Andreas Hahmann