Meldung zum Mutterschutz

Zum 1. Januar 2018 ist das neue ▶ Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Es gilt erstmals neben Beschäftigten auch für Schwangere oder Stillende, die Studentinnen im Sinne des Mutterschutzgesetzes sind. Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Der wirkungsvolle Schutz setzt jedoch voraus, dass das KIT von der Schwangerschaft bzw. der Stillzeit Kenntnis hat. Daher sollten Promovierende und Postdocs das KIT entsprechend informieren. Nur wenn eine Meldung der Schwangerschaft oder Stillzeit erfolgt ist, können alle notwendigen Maßnahmen zum Schutze Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihres Kindes getroffen werden. In Ihrem eigenen Interesse ist daher eine Mitteilung so früh wie möglich zu empfehlen. Eine Pflicht zur Offenlegung der Schwangerschaft besteht allerdings nicht.

Doktorandinnen/Postdocs mit Arbeitsvertrag am KIT

Für Doktorandinnen und Postdocs mit einem Arbeitsvertrag am KIT gelten die vom Gesetzgeber festgelegten Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit unabhängig von Beschäftigungsart und -umfang (also auch bei Hiwiverträgen). Die Mitteilung der Schwangerschaft erfolgt an den Personalservice (PSE). Auf der Webseite des ▶ Personalservice finden Sie weitere Auskünfte zu Mutterschutz und Elternzeit sowie Informationen für werdende Eltern.

Doktorandinnen/Postdocs ohne Arbeitsvertrag am KIT

Bei Doktorandinnen und Postdocs ohne Arbeitsvertrag mit dem KIT muss gesondert und im Einzelfall geprüft werden, ob sie Studentinnen im Sinne des Mutterschutzgesetzes sind und damit unter das Mutterschutzgesetz fallen. Doktorandinnen und Postdocs ohne Arbeitsvertrag wenden sich daher an das ▶ Zentrum für Information und Beratung (zib). Dieses unterstützt Sie bei der Meldung der Schwangerschaft oder Stillzeit. Ausführliche Informationen zum Thema Mutterschutz finden Sie auf der ▶ Webseite des zib.