Notfallfonds zur Unterstützung des Promotionsabschlusses

Es wird keine weitere Ausschreibung geben.

Infolge der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie kommt es weiterhin zu teilweise erheblichen Verzögerungen beim Abschluss von Promotionen. Die Auswirkungen bestanden beispielsweise darin, dass Labore nur eingeschränkt genutzt, Auftragsarbeiten nicht vergeben und Geräte nicht in Betrieb genommen werden konnten, während notwendige (internationale) Reisen für Feldaufenthalte, Messungen etc. verschoben, außerordentliche Aufgaben erledigt und Kinder außer der Reihe betreut werden mussten. Zudem standen die Betreuenden zum Teil nicht im üblichen Maße für den wissenschaftlichen Austausch zur Verfügung, insbesondere, wenn auch sie Kinder oder Angehörige zu betreuen und zu versorgen hatten. Die Auswirkungen dieser herausfordernde Situation führen auch in 2022 noch dazu, dass teilweise Arbeitsverträge Promovierender ohne deren Verschulden vor Abschluss der Promotion auslaufen und aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf Seiten der Institute keine bzw. nur eine begrenzte Anschlussfinanzierung möglich ist.

Um die Doktorandinnen bzw. Doktoranden zu unterstützen und einen erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen, hat das KHYS einen Notfallfonds zur Unterstützung des Promotionsabschlusses aufgesetzt. Ziel der Maßnahme ist es, Promovierende zu unterstützen, die ihr Promotionsvorhaben aufgrund der einschränkenden Maßnahmen nicht wie geplant durchführen konnten und deren zeitlich befristete Finanzierung ausläuft, ohne dass eine Anschlussfinanzierung zur Verfügung steht.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Klicken der Links in den untenstehenden Kacheln. Zudem steht eine ▶ PDF-Datei zum Download zur Verfügung, in der alle Informationen der Webseite zusammengefasst sind.

 

Auf einen Blick

 

Förderumfang: Übernahme von Personalkosten bei Instituten für halbe Stellen (E13) von Doktorandinnen und Doktoranden, die von den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Dauer der Übernahme von Personalkosten: drei bis sechs Monate in 2022.1

 

Rahmenbedingungen: Ein Nachweis über das Einreichen des Promotionsgesuches durch die Promovierenden muss dem KHYS innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Förderung durch das Institut vorgelegt werden. Die Leitung des Instituts, an dem die Doktorandin bzw. der Doktorand angestellt ist bzw. wird, zahlt die Mittel zurück, wenn das Promotionsgesuch nicht sechs Monate nach Ende der Maßnahme eingereicht wird.

 

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Kontakt

 

Telefon: +49 (0)721 608-41922

E-Mail: notfallfonds∂khys.kit.edu

 

Ansprechperson: ▶ Andreas Hahmann

 

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1 Die Übernahme der Personalkosten erfolgt über eine Umbuchung durch KHYS. Eine Co-Finanzierung des Instituts zur Aufstockung der Stellen ist möglich. Das Institut der Promovierenden ist verantwortlich für alle administrativen Aspekte wie die Vertragserstellung/-verlängerung etc. und wendet sich diesbezüglich an PSE. Einstellungsvoraussetzungen sollten ggf. frühzeitig abgeklärt werden. Sollte kein Vertragsschluss zustande kommen, erfolgt keine Übernahme von Personalkosten durch das KHYS. Bei Promovierenden, die bisher über ein Stipendium finanziert wurden, sind Besonderheiten zu beachten, die mit PSE besprochen werden müssen, um Nachteile für die Promovierenden zu vermeiden. Bei Doktorandinnen bzw. Doktoranden, die für den Aufenthalt in Deutschland ein Studierendenvisum haben, ist zu beachten, dass der Arbeitsvertrag lediglich 49% umfassen kann. Damit ist eine Immatrikulation weiterhin möglich.