Promotionsstipendien der Landesgraduiertenförderung (LGF)

Ausschreibung

In diesem Jahr können Sie sich wieder um ein Promotionsstipendium der Landesgraduiertenförderung (LGF) bewerben. Der Bewerbungsschluss für den nächstmöglichen Förderbeginn, Montag, 1. Januar 2024, ist am Montag, 2. Oktober 2023.

 

Am KIT können zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) an hochqualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte vergeben werden. Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK).

Rechtliche Grundlagen:

  • Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) vom 23.07.2008 ▶ PDF-Download
  • Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes vom 18.01.2022 ▶ PDF-Download
  • Datenschutzerklärung der Landesgraduiertenförderung (LGF) vom 22.06.2022 ▶ PDF-Download

Kontakt

Tel. +49 (0)721 608-41922
E-Mail: lgf15 does-not-exist.khys kit edu

 

Kontaktperson: ▶ Andreas Hahmann

Bitte beachten Sie die ▶ FAQ (PDF-Download)

 

Die Förderungen im Überblick

A. Individualförderung (Regelförderung)

      1. Aktuelle Fristen und Termine
      2. Voraussetzungen für eine Bewerbung
      3. Förderumfang – Rahmendaten
      4. Bewerbungsverfahren Erstbewilligung
      5. Nach der Förderzusage
      6. Informationen zum Auslandsaufenthalt
      7. Informationen zum Familienzuschlag
      8. Bewerbungsverfahren Weiterbewilligung
      9. Abschluss der Förderung
      10. FAQ

B. Förderung in strukturierten Promotionsprogrammen

 

A. Individualförderung – Promotionsstipendien im Rahmen der Landesgraduiertenförderung

1. Aktuelle Fristen und Termine

Die im Rahmen der Individualförderung zu vergebenden Promotionsstipendien werden in der Regel einmal im Jahr ausgeschrieben.
Die Ausschreibung für die nächste Förderrunde hat begonnen.
Bewerbungsschluss ist am Montag, 2. Oktober 2023.
Förderbeginn ist jeweils der 1. Januar jeden Jahres.

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2. Voraussetzungen für eine Bewerbung

Zur Vorbereitung auf die Promotion kann ein Stipendium gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  2. Eine herausragende Qualifikation
  3. Ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
  4. Die Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand an einer der KIT-Fakultäten
    Bitte beachten Sie: Das Verfahren zur Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand an Ihrer KIT-Fakultät kann mehrere Monate dauern. Deshalb sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen und die Sitzungstermine des Promotionsausschusses der Fakultät beachten.
  5. Die wissenschaftliche Betreuung durch eine Professorin bzw. einen Professor oder eine Privatdozentin bzw. einen Privatdozenten einer KIT-Fakultät

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3. Förderumfang - Rahmendaten

  • 1.468 Euro/Monat Fördersatz, einschließlich der pauschalen Sach- und Reisekosten
  • 400 Euro/Monat Familienzuschlag für ein Kind, zuzüglich 100 Euro/Monat für jedes weitere Kind
  • Jährliche Bewilligung gemäß Zuweisung der Haushaltsmittel
  • Das Stipendium wird zunächst für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Über die Bewilligung des Stipendiums für zwölf weitere Monate entscheidet die Vergabekommission auf Antrag.
  • Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu höchstens drei Jahre.
  • Förderbeginn ist jeweils der 1. Januar jeden Jahres (kann nicht verschoben werden).
  • Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Stipendiums besteht oder aber eingegangen werden soll, müssen Sie dies der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Sind Arbeitsverhältnis und Stipendium nicht zu trennen, ist die Erwerbstätigkeit mit der Stipendienförderung nicht vereinbar und darf nicht gleichzeitig mit der Stipendienförderung ausgeübt werden.

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4. Bewerbungsverfahren Erstbewilligung

4.1. Erstantrag stellen:

Für einen Erstantrag für ein Promotionsstipendium im Rahmen der Landesgraduiertenförderung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Checkliste ▶ Download (PDF-Format)

  • Formular „Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG), ausgefüllt und unterzeichnet vom Antragstellenden ▶ Download (Word-Format)

  • Kurzbeschreibung des Promotionsvorhabens (max. fünf Seiten) einschließlich eines Arbeits- und Zeitplanes

  • Formular „Stellungnahme“, ausgefüllt und unterzeichnet von der Betreuungsperson (ersetzt nicht das Gutachten) ▶ Download (Word-Format)

  • Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers des Promotionsvorhabens (Professorin bzw. Professor/Juniorprofessorin bzw. Juniorprofessor/Privatdozierende), unter anderem mit belastbaren Aussagen dazu welche Finanzierung vorgesehen ist, falls die Dauer der Promotion über den LGF-Förderzeitraum hinausgeht und zu den wie viel Prozent Besten des Studienjahres/Jahrgangs die Bewerberin oder der Bewerber aus Sicht der Betreuerin oder des Betreuers zählt.

  • Gutachten einer/eines weiteren Hochschullehrenden (Professorin bzw. Professor/Juniorprofessorin bzw. Juniorprofessor/Privatdozierende)

  • Amtlich beglaubigte Zeugniskopien inklusive Notenspiegel/Transcript of Records (Vor- und Hauptstudium bzw. Bachelor- und Masterstudium). Ausländische Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Übersetzung vorliegen.

  • Kopie der Bestätigung der ▶ Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand an einer KIT-Fakultät
    Bitte beachten Sie: Das Verfahren zur Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand an Ihrer KIT-Fakultät kann mehrere Monate dauern. Deshalb sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen und die Sitzungstermine des Promotionsausschusses der Fakultät beachten.

  • Tabellarischer Lebenslauf, der insbesondere über den bisherigen Studienverlauf Auskunft gibt (mit Angabe der Abiturnote sowie Bachelor- bzw. Vordiplomnote und Master- bzw. Diplomnote)

  • Ggf. vollständige Liste zu allen wissenschaftlichen Publikationen und Konferenzbeiträgen (mit Angabe zu Erstautorenschaft und ob peer-reviewed)

  • Formular "Erklärung zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes", ausgefüllt und unterzeichnet vom Antragstellenden ▶ Download (Word-Format)

  • Sofern Familienzuschlag beantragt wird: Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind/die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben

  • Tabelle "Kerndaten des Antrags" (bitte als separater Anhang und ausschließlich im Excel-Dateiformat einreichen) ▶ Download (Excel-Format)

Die Unterlagen sind elektronisch auszufüllen, persönlich und eigenhändig zu unterschreiben und in oben genannter Reihenfolge (mit Ausnahme der Exceltabelle) in einer einzigen PDF-Datei per E-Mail (lgf15 does-not-exist.khys kit edu) vollständig und fristgerecht einzureichen.

Die Stellungnahme sowie die Gutachten der Betreuungspersonen können von diesen separat eingereicht werden.

 

4.2 Bewerbungsprozess Erstbewilligung im Überblick

 

 

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5. Nach der Förderzusage

  • Zustellung Förderbescheid
  • Um eine Doppelförderung auszuschließen, muss gegebenenfalls von bereits bestehenden Stipendien zurückgetreten werden.
  • Arbeitsverträge müssen gegebenenfalls angepasst werden (siehe § 6 der LGF-Satzung). Bei Wegfall des Mitarbeiterstatus am KIT (Arbeitsvertrag am KIT) erlischt die Mitarbeiter@kit.edu-Adresse. Ein ▶ KIT-Account für Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten muss über das Gäste- und Partnerverwaltungssystem vom Institut neu beantragt werden.
  • Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Förderzeitraums besteht oder aber eingegangen werden soll, haben die geförderten Promovierenden das Stipendium der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzuzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Sind Arbeitsverhältnis und Stipendium nicht zu  trennen, ist die Erwerbstätigkeit mit der Stipendienförderung nicht vereinbar und darf nicht gleichzeitig mit der Stipendienförderung ausgeübt werden.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen.
  • Die monatlichen Zahlungen werden jeweils zum Monatsanfang entrichtet.
  • Der Förderbeginn zum ersten Januar jeden Jahres kann nicht verschoben werden.

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6. Informationen zum Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt während der Förderung durch die LGF ist grundsätzlich möglich. Auf unserer Internetseite finden Sie ▶ verschiedene Förderer, die einen Auslandsaufenthalt finanziell unterstützen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Förderung durch die LGF kann zum Zwecke eines Auslandsaufenthaltes auf Antrag bis zu höchstens einem Jahr unterbrochen werden.
  • In dem beantragten Zeitraum kann zum Beispiel eine andere Vollförderung angenommen werden.
  • Außerdem können sich die geförderten Promovierenden auch während des LGF-Förderzeitraums für einige Teilförderungen und Zusatzstipendien bewerben. Beispiele sind das ▶ KHYS Networking Grant oder die ▶ DAAD Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung (GraFöG)

Bitte beachten Sie die Hinweise für folgende Förderungen:

Förderung eines Auslandsaufenthaltes durch das ▶ KHYS Research Travel Grant

  • Unterstützung Reise- und Lebenshaltungskosten für einen drei- bis sechsmonatigen Forschungsaufenthalt an einer Universität oder einem Unternehmen im Ausland.

  • Der Zuschuss gilt nicht für die Teilnahme an Konferenzen.

Voraussetzungen (u. a.):

  • Mitglied des KHYS

  • Unterbrechung des LGF-Stipendiums für den Zeitraum des Forschungsaufenthalts

  • Beschäftigung durch KIT-Institut/Arbeitsgruppe (mind. Äquivalent halbe E13-Stelle)

  • Forschungsvorhaben im Ausland ist nicht originärer Bestandteil der Promotion, sondern stellt eine Erweiterung dar

Förderung eines Auslandsaufenthaltes durch ▶ DAAD-Aufstockungsstipendium (GraFöG):

  • Zielgruppe: Graduierte, die mit einem Stipendium nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder gefördert werden und die zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt benötigen.

  • Dauer der Förderung: Mindestens 30 Tage, bis zu 12 Monate.

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7. Informationen zum Familienzuschlag

Es kann im Rahmen der Förderung ein Familienzuschlag beantragt werden (siehe Satzung des KIT zur Durchführung des LGFG § 2 Fördersätze).
Fördersätze: 400 Euro/Monat Familienzuschlag für ein Kind, zuzüglich 100 Euro/Monat für jedes weitere Kind

Familienzuschlag bei Erstantrag beantragen
Sie können im Antragsformular direkt Familienzuschlag beantragen. Siehe S. 2 (Erstantrag) oder S. 2 (Weiterbewilligungsantrag).

Familienzuschlag während des Förderzeitraums beantragen
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten, die sich in einer laufenden Förderung befinden, können den Familienzuschlag mit diesem Formular beantragen. ▶ Download (Word-Format)

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8. Bewerbungsverfahren Weiterbewilligung

Die Frist für Weiterbewilligungsanträge zur Fortsetzung der Förderung für ein weiteres Jahr entspricht in der Regel der Bewerbungsfrist für Erstanträge. Für die genauen Termine und Fristen beachten Sie bitte die jeweils ▶ aktuelle Ausschreibung.
Ausnahme: Sollte die Förderung später begonnen haben (Nachrückende) oder unterbrochen worden sein, bitte den Weiterbewilligungsantrag spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Förderung einreichen.
 

8.1. Weiterbewilligungsantrag stellen:

Folgende Unterlagen sind in elektronischer Form in der genannter Reihenfolge in einer einzigen PDF-Datei per E-Mail (lgf15 does-not-exist.khys kit edu) fristgerecht einzureichen:

  • Formular "Antrag auf Weiterbewilligung eines Promotionsstipendiums", ausgefüllt und unterzeichnet vom Antragstellenden ▶ Download (Word-Format)

  • Arbeitsbericht, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit und der Arbeits- und Zeitplan für die Lösung der noch offenen Probleme ergibt (Umfang maximal fünf Seiten)

  • Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers der Dissertation (Professorin bzw. Professor/Juniorprofessorin bzw. Juniorprofessor/Privatdozierende); kann von der Betreuungsperson separat eingereicht werden.

  • Formular "Erklärung zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes", ausgefüllt und unterzeichnet vom Antragstellenden ▶ Download (Word-Format)

  • Falls ein Familienzuschlag beantragt wird: Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind bzw. die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben (sofern dieser nicht bereits beim Erstantrag beigefügt wurde bzw. die Angaben noch aktuell sind).
     

8.2. Bewilligungsverfahren (Weiterbewilligungsantrag):

Über die Weiterbewilligungsanträge wird i. d. R. in der Sitzung der zentralen Vergabekommission (LGF) Mitte November des jeweiligen Jahres entschieden. Über das Ergebnis Ihres Antrags werden wir Sie schriftlich informieren. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Anfragen ab.

 

8.3 Bewerbungsprozess Weiterbewilligung im Überblick

 

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9. Abschluss der Förderung

  1. Spätestens sechs Monate nach Beendigung der Förderung ist nach § 9 LGFG in digitaler Form ▶ beim KHYS einzureichen:
     

    • entweder eine Bestätigung über das Einreichen der Dissertation bei Ihrer KIT-Fakultät

    • oder ein 1-2 seitiger Abschlussbericht

      Bei der Erstellung des Abschlussberichts sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
       

      • Aufgaben- und Zielsetzung sowie Impact der Forschungsarbeit (kurz)
      • Bisheriger Arbeitsverlauf der Promotion (welche Arbeitsschritte wurden umgesetzt?)
      • Zukünftig noch anstehende Arbeitsschritte und ggf. Gründe für die Verzögerung
      • Gegebenenfalls unterzubringen: Angaben zu veröffentlichten Publikationen innerhalb des Förderzeitraums
      • Einhaltung grundlegender formeller Standards (insbesondere Datum, Name, Unterschrift im Abschlussbericht) 
         
  2. Nach Abschluss der Promotion ist eine Kopie der Promotionsurkunde und des Promotionszeugnisses einzureichen. Die Kopien müssen in diesem Fall nicht beglaubigt sein.

 

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10. FAQ

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie in unserem ▶ FAQ (PDF-Format).

Bei allen Fragen können Sie uns gerne jederzeit ▶ kontaktieren.
 

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B. Landesgraduiertenförderung in strukturierten Promotionsprogrammen

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) stellt zur Förderung Kooperativer Promotionskollegs zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg weitere Mittel aus der Landesgraduiertenförderung bereit. In den Kollegs sollen Doktorandinnen und Doktoranden aus unterschiedlichen Hochschularten in einem strukturierten Promotionsprogramm gemeinsam wissenschaftlich arbeiten. Für jedes Kooperative Promotionskolleg stellt das Land Mittel für bis zu zehn Stipendien für Promovierende zur Verfügung. Die genauen Förder- und Bewerbungsmodalitäten entnehmen Sie bitte direkt bei den Programmen.

 

Folgende Kooperative Promotionskollegs werden derzeit am KIT gefördert:

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