Gute Wissenschaft, gute Führung, gute Arbeit

Am KIT hat das Thema "Gute Wissenschaft, gute Führung und gute Arbeit" einen hohen Stellenwert. Die systematische Qualitätssicherung im Promotionswesen hat am KIT eine lange Tradition ebenso wie die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Als Promovierende am KIT haben Sie die Möglichkeit sich beispielsweise in einem der Konvente der Doktorandinnen und Doktoranden am KIT sowie im KHYS-Lenkungskreis für Ihre Belange einzusetzen und die Nachwuchsförderung am KIT mitzugestalten.

Die ▶ Leitlinien für das Promotionswesen am KIT geben einen zusammenfassenden Überblick über die verschiedenen im Promotionswesen relevanten normativen Handlungsrahmen und dienen Promovierenden und ihren Betreuenden als Orientierung. [▶ mehr]

Die systematische Qualitätssicherung im Promotionswesen hat am KIT eine lange Tradition. Seit 2010 führt das KHYS beispielsweise Umfragen unter den Promovierenden mit dem Ziel durch, die Qualität der Betreuungen mit KIT-weiten Umfragen zu überprüfen und aus den Ergebnissen qualitätsentwickelnde Maßnahmen abzuleiten. [▶ mehr]

Das KIT hat eine ▶ Satzung für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Die Satzung gründet auf einer über lange Zeit gewachsenen zuverlässigen Praxis an den Vorgängerinstitutionen des KIT, dem Forschungszentrum Karlsruhe GmbH und der Universität Karlsruhe (TH) und auf qualitätssichernden Standards.

Zudem fungieren zwei ▶ Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis als Ansprechpersonen. Sie beraten als Vertrauenspersonen zum einen diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten anderer informieren. Zum anderen können sich auch die des Fehlverhaltens Verdächtigten an die zuständige Ombudsperson wenden.

Über die Beratungstätigkeiten hinaus halten die Ombudspersonen regelmäßig Vorträge am KIT, zum Beispiel im Rahmen der KIT Doctoral Days. Weitere Informationen finden Sie in der Präsentation ▶ Gute wissenschaftliche Praxis am KIT (PDF-Datei). Darüber hinaus dient das ▶ Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze am KIT (Büro GWP) als zentrale, unterstützende Stelle für die Vermittlung und Umsetzung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT.

Zusätzlich steht allen Forschende der von der DFG einsetzte ▶ Ombudsman für die Wissenschaft zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung.

Die ▶ Leitlinien für ethische Grundsätze des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) verpflichten alle Mitglieder und Angehörige des KIT zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit der in Art. 5 Abs. 3 GG verbrieften Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre.

Der KIT-Senat setzt sich aktiv für den Diskurs über Ethik in der Wissenschaft ein. Zu diesem Zweck hat er ▶ zwei Ombudspersonen für die ethischen Grundsätze und eine Ethikkommission berufen. Sie sind für die Weiterentwicklung der ▶ Leitlinien für ethische Grundsätze des KIT und die Beratung von KIT-Mitgliedern und -Angehörigen zuständig und unterstützen sie bei sensiblen Fragestellungen. Als KIT-Mitglied können Sie sich jederzeit mit ihren Fragen an eine der Ombudspersonen wenden.

Darüber hinaus unterstützt das ▶ Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze am KIT (Büro GWP) die Ombudspersonen für die ethischen Grundsätze und die Ethikkommission des KIT.

Der Konvent der Doktorandinnen und Doktoranden ist die gemäß § 38 Absatz 7 Landeshochschulgesetz (LHG) gebildete Interessenvertretung der Doktorandinnen und Doktoranden des Karlsruher Institut für Technologie (KIT). [▶ mehr].

Das KHYS wird durch einen Lenkungskreis begleitet, in dem Hochschullehrende, wissenschaftliche Mitarbeitende, Nachwuchsgruppenleitungen, Postdocs und Promovierende vertreten sind. Den Vorsitz des KHYS-Lenkungskreises hat der Vizepräsident für Forschung des KIT inne. [▶ mehr]

Dem Präsidium, dem KIT-Senat und dem Personalrat ist es ein Anliegen, gute Arbeitsbedingungen am KIT für die Beschäftigten anzubieten. Daher haben Präsidium, KIT-Senat und Personalrat die Selbstverpflichtung ▶ Gute Arbeit am KIT verabschiedet, in welcher auf der Basis der Verpflichtungen des KIT durch den Hochschulfinanzierungsvertrag die Randbedingungen für den verantwortungsvollen Umgang mit den Ermächtigungen zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz und im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt werden.

Das KIT wahrt und fördert die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Bereich von Forschung, Studium und Lehre, Innovation und Administration und versteht die Chancengleichheit als ein durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen. [▶ mehr]

Am KIT steht ein ganzheitlicher Diversity-Ansatz im Vordergrund, um alle Aspekte von Vielfalt als Mehrwert zu begreifen. Außerdem möchten wir die Fähigkeiten aller Beschäftigten bestmöglich für Forschung und Lehre – bzw. deren Support – einsetzen. [▶ mehr]

Zum 1. Januar 2018 ist das neue ▶ Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. [▶ mehr]