Exmatrikulation

Sofern eine Immatrikulation zur Promotion vorliegt, bedarf es vor der Aushändigung der Promotionsurkunde und des -zeugnisses einer ordentlichen Exmatrikulation auf Antrag.

Der Prozess ist für alle immatrikulierten Promovierenden gleich, unabhängig von der Nationalität.

Auf der Grundlage von § 62 Absatz 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) werden mithilfe des Antrages auf Exmatrikulation sogenannte Entlastungsvermerke verschiedener Einrichtungen des KIT eingeholt.

Bitte füllen Sie den ▶ Antrag auf Exmatrikulation aus und lassen Sie sich die entsprechenden Entlastungsvermerke von den jeweils zuständigen Stellen darauf verzeichnen. Den unterzeichneten Antrag auf Exmatrikulation reichen Sie im Anschluss an das ▶ Team Welcome Desk des Studierendenservice ein:

Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Englerstraße 13
Gebäude 10.12
76131 Karlsruhe

Das Team Welcome Desk des Studierendenservice wird auf Basis des Antrages die Exmatrikulation durchführen. Diese stellt eine notwendige Voraussetzung für die Aushändigung der Abschlussdokumente (Promotionsurkunde und -zeugnis) dar.