Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 37

schriftlich bei der bzw. dem
Vorsitzenden des Promotionsausschusses
oder dem KIT-Dekanat
(siehe jeweilige Promotionsordnung) beantragen.
Die Annahme oder Ablehnung der Promotion obliegt den KIT-Fakultäten.
Für den Annahmeantrag benötigen Sie unter anderem Ihr
vorläufiges
Thema
und die
Betreuungszusage eines promotionsberechtigten
Hochschulmitglieds
. Welche weiteren Unterlagen einzureichen sind,
kann der
der jeweiligen Fakultät entnommen wer-
den. Gegebenenfalls steht auf der Fakultätswebsite ein Annahmeantrag
zum Download bereit.
Im anschließenden Annahmeverfahren wird von der KIT-Fakultät zum ei-
nen geprüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion erfüllen,
zum anderen erklärt sich die KIT-Fakultät durch die Annahme verbindlich
bereit, die wissenschaftliche Betreuung der Promotion zu gewährleisten.
Dies wäre z.B. dann relevant, wenn die Betreuerin bzw. der Betreuer die
Promotion nicht weiter begleiten kann z. B. im Krankheitsfall oder bei ei-
nem Universitätswechsel.
Nachdem der Promotionsausschuss
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über Ihren Annahmeantrag entschie-
den hat, ergeht eine schriftliche Mitteilung an Sie über Annahme oder
Ablehnung der Promotion. Die KIT-Fakultät kann Sie auch
unter Vorbehalt
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annehmen. Dies bedeutet, dass Sie bis zur
zusätzliche Leistungsnachweise erbringen müssen.
Je nach KIT-Fakultät erfolgt die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand
auf Zeit und umfasst einen Zeitraum zwischen drei und fünf Jahren. Nach
Ablauf dieser Frist kann in der Regel eine Verlängerung beantragt werden.
Informationen zu den Fristen und Verlängerungsmöglichkeiten finden Sie in
den Promotionsordnungen.
2.3.2 Immatrikulation von Promovierenden
Nur Promovierende, die nicht hauptberuflich in einem Arbeitsverhältnis
stehen, können am KIT immatrikuliert werden. Beantragt wird die Imma­
trikulation von den Promovierenden nach Bestätigung der
beim
. Der Zeitraum
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An manchen KIT-Fakultäten entscheiden andere Fakultätsorgane über die Annahmeanträge.
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Die Annahme
unter Vorbehalt
erfolgt in der Regel bei Absolventinnen und Absolventen von
(Fach-)Hochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Technischen Hochschulen
und Dualen Hochschulen bzw. Berufsakademien sowie ggf. bei Absolventinnen und Absol-
venten mit ausländischem Studienabschluss oder Absolventinnen und Absolventen, bei denen
ein Fachwechsel vorliegt. Eine frühzeitige Annahme ist in diesen Fällen vorteilhaft, um Um-
fang und Art der Leistungsnachweise frühzeitig vom Promotionsausschuss zu erfahren und
den entsprechenden Zeit- und Arbeitsaufwand einzuplanen.
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