Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 44

Wissenschaftliche Hilfskraft am KIT
In manchen Fällen werden auch Stellen als wissenschaftliche Hilfskräfte
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vergeben, die im Vergleich zur wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle geringer
vergütet werden (mit einem Master- oder Diplomabschluss etwa 14 Euro/h).
Verdienen Sie als wissenschaftliche Hilfskraft mehr als 450 Euro im Monat,
befinden Sie sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
und sind über den Arbeitgeber kranken- und sozialversichert. Die Zeit als
wissenschaftliche Hilfskraft wird bei mehr als 25% Regelarbeitszeit
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auf die
Höchstbefristungsdauer nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Wiss-
ZeitVG) an Universitäten und Forschungseinrichtungen angerechnet.
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Höchstbefristungsdauer nach WissZeitVG
Der Gesetzgeber hat mit dem
vom 12. April 2007 eine sachgrundlose Höchstbefristungsdauer
für wissenschaftliches und künstlerisches Personal mit Ausnahme
von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern beschlossen. Als
wissenschaftliches Personal gelten neben wissenschaftlichen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Promovierenden mit Dokto-
randenvertrag auch wissenschaftliche Hilfskräfte. Das WissZeitVG
legt fest, dass wissenschaftliche Beschäftigte vor der Promoti-
on bis zu 6 Jahre, nach abgeschlossener Promotion ebenfalls bis
zu 6 Jahre (in der Medizin bis zu 9 Jahre) sachgrundlos an deut-
schen Hochschulen oder überwiegend staatlich finanzierten For-
schungseinrichtungen befristet eingestellt werden können.
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Alle
oben beschriebenen Arbeitsverhältnisse, die mehr als ein Viertel
der regelmäßigen Arbeitszeit 
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umfassen, werden auf die zulässi-
ge Befristungsdauer von sechs Jahren vor bzw. nach der Promotion
angerechnet. Zeiten in denen promoviert wurde, werden grund-
sätzlich angerechnet. So auch jene in denen kein Arbeitsverhältnis
mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung bestand. Zeiten
von befristeten Arbeitsverträgen vor Abschluss des Studiums wer-
den nicht auf die Befristungsdauer angerechnet. Unter Umständen
gibt es die Möglichkeit auch über diesen Zeitraum hinaus befristete
Verträge abzuschließen.
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Wissenschaftliche Hilfskräfte können mit einer Arbeitszeit von mindestens acht bis maximal
85 Stunden im Monat an Universitäten und Forschungseinrichtungen beschäftigt werden.
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Die Regelarbeitszeit beträgt 39,5 Stunden/Woche.
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Die sachgrundlose Höchstbefristungsdauer verlängert sich, wenn Kinder unter 18 Jahren
betreut werden (je Kind um zwei Jahre).
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Siehe Fußnote 21.
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