Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 41

Der Semesterbeitrag liegt bei etwa 130 Euro
12
und setzt sich aus den Ver-
waltungskosten und den Kosten für die KVV-Fahrberechtigung zusammen.
Bitte beachten Sie, dass auch immatrikulierte Promovierende in der Regel
keine Ermäßigung der Krankenkassenbeiträge erhalten.
2.4 Finanzierung der Promotion
Die
Doktorandenbefragung
des KHYS von 2013 zeigte, dass 83% der
befragten Promovierenden am KIT mindestens eine halbe Stelle in-
nehaben. Neben dem KIT vergeben auch externe Forschungseinrich-
tungen und Unternehmen Doktorandenstellen. Eine weitere Option
bieten Stipendien, über die sich rund 8% der Befragten finanzieren.
Selten steht bereits zu Beginn der Promotion die Finanzierung für die ge-
samte Dauer der Promotion fest. Auch können Stipendien und Arbeitsver-
träge auslaufen, bevor die Promotion abgeschlossen ist. Behalten Sie dies im
Auge und kümmern Sie sich rechtzeitig um Übergangs- oder Weiterfinan-
zierungen. Eine Finanzierung der Promotion aus verschiedenen Töpfen ist
durchaus üblich. Die wenigsten Promovierenden in Deutschland beziehen
über den Gesamtzeitraum der Promotion nur eine Art der Finanzierung.
13
Beschäftigungsverhältnis oder Stipendium?
Beide Finanzierungsmodelle bieten Vor- und Nachteile, die Sie individuell
abwägen müssen. Die Unterschiede liegen in der sozialen und arbeitsrecht­
lichen Absicherung und darin, wie viel (Arbeits-)Zeit Sie für die Promotion
zur Verfügung haben.
Befinden Sie sich in einem
Beschäftigungsverhältnis
, sind Sie im Gegen-
satz zum Stipendium sozial besser abgesichert. Sie zahlen in die Kranken-,
Sozial- und Rentenversicherung ein und profitieren von den gesetzlichen
Regelungen für Schwangerschaft und Elternzeit. Sie haben Anspruch auf
bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
14
und nach Ablauf
12
Karlsruher Institut für Technologie (KIT):
Beitrags- und Gebührenübersicht,
letzter Zugriff: 03/2014.
13
Vgl. Würmann, Carsten:
Finanzierung der Promotion.
In: Koepernik, Claudia (Hrsg.):
GEW-Handbuch Promovieren mit Perspektive. Ein Ratgeber von und für DoktorandInnen
,
Bielefeld 2006, S. 125-155, S. 125.
14
Einige Stipendiengeber haben ebenfalls Regelungen zu Stipendienfortzahlungen bei
längerer Krankheit (z.B. die Landesgraduiertenförderung). Informieren Sie sich hierzu
direkt bei den Stipendiengebern.
35
I...,31,32,33,34,35,36,37,38,39,40 42,43,44,45,46,47,48,49,50,51,...158