Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 30

1.5 Promotionsordnung
Nach dem Landeshochschulgesetz führen die Hochschulen Promotionsver-
fahren auf Grundlage der Promotionsordnungen durch. Promotionsord­
nungen geben den
rechtlichen Rahmen
vor und legen die Voraussetzungen
und Regelungen u.a. zur Erlangung des Doktorgrades an der jeweiligen
Fakultät fest. Diese betreffen:
die Zulassungsvoraussetzungen,
die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand,
wer als Referentin bzw. Referent zugelassen ist,
das Promotionsverfahren,
die mündliche Prüfung,
die Sprache von Dissertation und mündlicher Prüfung,
die Art der Veröffentlichung der Dissertation,
die ggf. zu erbringenden (Studien-)Leistungen im Rahmen der Promotion.
Grundsätzlich gilt:
Sie müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen,
die in der Promotionsordnung stehen. Verbindlich ist diejenige Fassung der
Promotionsordnung, die zum Zeitpunkt der Annahme als Doktorandin bzw.
Doktorand an der Fakultät gültig ist. Gibt es an Ihrer Fakultät keine verpflich-
tende Annahme, ist die Promotionsordnung verbindlich, die zum Zeitpunkt
des
Gültigkeit hat. Prüfen Sie zudem, ob es ergänzende
Regelungen gibt, die gewöhnlich zusammen mit der Promotionsordnung auf
der jeweiligen
zu finden sind.
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