Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 88

zu diesem Zeitpunkt beide Referentinnnen bzw. Referenten bekannt sein,
um sie der Fakultät vorschlagen zu können. Sollten Sie bei den formalen
Regelungen unsicher sein, fragen Sie direkt beim zuständigen Dekanat nach.
Erkundigen Sie sich, ob es ggf. ergänzende Regelungen, wie z.B. Formatvor-
lagen und Leitfäden für das Zulassungsgesuch gibt. Diese Dokumente finden
Sie für gewöhnlich zusammen mit der Promotionsordnung auf der jeweiligen
KIT-Fakultätswebsite.
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, eröffnet der Promotions-
ausschuss oder die Dekanin bzw. der Dekan (siehe jeweilige Promo-
tionsordnung) das Promotionsverfahren und teilt dies der bzw. dem
Promovierenden (schriftlich) mit. Nach Eröffnung des Promotionsver-
fahrens wird von der Fakultät die Begutachtung der eingereichten Dis-
sertation veranlasst und zwei Referentinnnen bzw. Referenten sowie
die
Prüfungskommission bestellt.
4.1.2 Begutachtung der Dissertation
Die Dissertation wird von mindestens zwei Referentinnen bzw. Referenten
bewertet. Innerhalb einer in der Promotionsordnung festgelegten Zeit-
spanne (in der Regel drei Monate) reichen diese ihre schriftlichen Gut-
achten der Dissertation ein. Gegebenenfalls werden weitere Gutachten
benötigt, z.B. wenn die Bestnote summa cum laude vergeben werden soll
oder die Benotungen mehr als eine Note auseinander liegen.
Nachdem das letzte Gutachten eingetroffen ist, liegen Dissertation und Gut-
achten für die Lehrkörper der Fakultät 14 Tage lang zur Einsichtnahme im
Dekanat aus. Innerhalb dieser Frist können fachlich begründete Einsprüche
gegen die Beurteilung der Arbeit erhoben werden.
4.1.3 Mündliche Prüfung
Am KIT wird die mündliche Prüfung entweder als Kolloquium oder Rigoro-
sum durchgeführt. Welche Prüfungsart an Ihrer KIT-Fakultät gilt, entnehmen
Sie bitte der jeweiligen Promotionsordnung. Das Gesamtergebnis (
der Promotion wird Ihnen im Regelfall direkt im Anschluss an die
mündliche Prüfung mitgeteilt.
Das
Kolloquium
umfasst einen wissenschaftlichen Vortrag, in der Regel
über die Dissertation sowie eine anschließende Diskussion, die sogenann-
te Disputation. Der Termin und ggf. das Thema werden nach der An-
nahme der Dissertation durch den Promotionsausschuss festgelegt und
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