Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 29

1.4 Zulassungsvoraussetzung
Allgemeine Zulassungsvoraussetzung zur Promotion am KIT ist gemäß dem
baden-württembergischen Landeshochschulgesetz §38 Abs. 3 ein mit einer
Prüfung erfolgreich abgeschlossenes Studium in:
einem Masterstudiengang,
einem Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder
Kunsthochschule mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit oder
einem auf einen grundständigen Studiengang aufbauenden Studien-
gang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder einer ande-
ren Hochschule mit Promotionsrecht.
Je nach KIT-Fakultät gibt es zusätzliche Bestimmungen: Oftmals wird ein über-
durchschnittlicher Abschluss erwartet oder eine konkrete Obergrenze der
Abschlussnote festgelegt, z.B. besser als 2,0. Bisweilen wird auch gefordert,
dass die Bewerberinnen und Bewerber zu den besten 5% ihres Jahrgangs
an der Universität zählen. Für besonders qualifizierte Bachelorabsolventinnen
und Bachelorabsolventen gelten gesonderte Zulassungsbedingungen. Aus-
ländische Abschlüsse müssen zuvor als gleichwertig anerkannt werden. Be-
achten Sie diesbezüglich die Angaben in der jeweiligen Promotionsordnung.
An allen KIT-Fakultäten ist grundsätzlich auch eine Promotion für beson-
ders qualifizierte
Absolventinnen
und
Absolventen eines Master- oder
Diplomstudiengangs einer Hochschule
bzw.
Fachhochschule
und
Dua-
len Hochschule
bzw.
Berufsakademie
möglich. In diesen Fällen gelten be-
sondereZulassungsbedingungen, die indenPromotionsordnungen festgelegt
sind. In der Regel findet ein Eignungsfeststellungsverfahren statt, im Zuge
dessen der Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation erbracht wird. Zu-
dem müssen im Regelfall bis zur
zu-
sätzliche Leistungsnachweise erworben werden, die nach der
vom Promotionsausschuss auferlegt werden.
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