Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 51

Zeit- und Arbeitsplan
Durchschnittlich umfasst die Promotion, abhängig vom Fachgebiet, eine Dau-
er von drei bis fünf Jahren. Bei einer solchen Zeitspanne ist es essenziell die
Arbeit in überschaubare Teilstrecken aufzuteilen, die in einem Zeit- und Ar-
beitsplan fixiert werden. Der Zeit- und Arbeitsplan sollte immer Projektbeginn
und -ende, alle Arbeitsschritte und die dafür eingeplante Zeitdauer enthalten.
Beachten Sie bei der Erstellung des Plans vor allem folgende Punkte:
Zwischenziele setzen
Definieren Sie Arbeitspakete und ordnen Sie diese zeitlich ein.
Realistische Planung
Wenn Sie unsicher sind, wie viel Zeit ein bestimmter Arbeitsschritt
einnimmt, kalkulieren Sie den Zeitaufwand großzügig.
Zeitreserven
Planen Sie Konferenzen und Veröffentlichungen sowie Zeit für
Unvorhergesehenes mit ein.
Status quo
Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Zeit- und Arbeitsplan und passen
Sie ihn dem Status quo an.
2.6 Versicherungen
Auswirkungen hat die Art der Finanzierung insbesondere im Hinblick auf die
Sozial-, Kranken- und Pflegeversicherung. So sind Promovierende, die über
ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angestellt sind (Arbeit-
nehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro/Monat bei einem
Arbeitgeber verdienen) automatisch über den Arbeitgeber sozialversichert.
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Anders verhält es sich bei Promovierenden, die in keinem versicherungs-
pflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, wie dies in der Regel bei Stipendiatin-
nen und Stipendiaten der Fall ist. Diese müssen sich selbst um ihre Sozial-,
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Verpflichtend ist in
diesem Fall ausschließlich die
2.6.1 Kranken- und Pflegeversicherung
Ohne versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis müssen sich Promovie-
rende nach dem 5. Sozialgesetzbuch § 9 freiwillig kranken- und pflege-
versichern. Dabei können sie zwischen den gesetzlichen und privaten
Krankenkassen wählen.
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Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die nicht geringfügig beschäftigt sind. Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche
Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
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