Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 87

KAPITEL 4
Abschluss der Promotion
Der letzte Abschnitt der Promotionszeit beginnt mit dem
Promotionsgesuch
,
auch
Zulassungsgesuch zum Promotionsverfahren
oder
Antrag auf Er-
öffnung des Promotionsverfahrens
genannt, das in der Regel nach Been-
digung der Dissertation beim jeweiligen KIT-Dekanat eingereicht wird. Sind die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, beschließt die KIT-Fakultät die Eröffnung
des Promotionsverfahrens.
Das Promotionsverfahren
umfasst die
Prü-
fung und Begutachtung der Dissertation
,
eine
und die
.
Nach der Publikation der
Dissertation erfolgt die Aushändigung der
Promotionsurkunde
. Erst jetzt ist
die Promotion abgeschlossen, und der
Doktorgrad
darf geführt werden.
4.1 Promotionsverfahren
Das Promotionsverfahren wird an jeder KIT-Fakultät unterschiedlich gehand-
habt. Daher ist ein genauer Blick in die jeweilige für Sie geltende
unabdingbar. Diese gibt Ihnen u.a. Auskunft darüber, welche
Unterlagen mit dem Promotionsgesuch bei der KIT-Fakultät eingereicht wer-
den müssen und wie sich die Prüfungskommission zusammensetzt. Außer-
dem enthält sie Informationen zu Dauer und Form der mündlichen Prüfung
und nennt die anerkannten Veröffentlichungsformen der Dissertation.
4.1.1 Promotionsgesuch
Das Promotionsgesuch bzw. Zulassungsgesuch zum Promotionsverfahren
oder auch Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens wird schriftlich
von den Promovierenden bei dem entsprechenden KIT-Dekanat beantragt.
Beachten Sie, dass Sie vor Eröffnung des Promotionsverfahrens alle Auflagen
erfüllt haben müssen, die Sie ggf. nach der
durch die KIT-Fakultät erhalten haben. Ebenso müssen spätestens
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