Individualförderung – Promotionsstipendien im Rahmen der Landesgraduiertenförderung

   
1. Voraussetzungen für eine Bewerbung
2. Förderumfang – Rahmendaten
3. Bewerbungsverfahren Erstbewilligung
4. Nach der Förderzusage
5. Informationen zum Auslandsaufenthalt
6. Informationen zum Familienzuschlag
7. Bewerbungsverfahren Weiterbewilligung
8. Abschluss der Förderung
9. FAQ

1. Voraussetzungen für eine Bewerbung

Zur Vorbereitung auf die Promotion kann ein Stipendium gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  2. Eine herausragende Qualifikation
  3. Ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
  4. Die Annahme als Doktorand*in an einer der KIT-Fakultäten
  5. Die wissenschaftliche Betreuung durch eine Professorin / einen Professor oder eine Privatdozentin / einen Privatdozenten einer KIT-Fakultät

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2. Förderumfang - Rahmendaten

  • 1.468 Euro/Monat Fördersatz, einschließlich der pauschalen Sach- und Reisekosten
  • 400 Euro/Monat Familienzuschlag für ein Kind, zuzüglich 100 Euro/Monat für jedes weitere Kind
  • Jährliche Bewilligung gemäß Zuweisung der Haushaltsmittel
  • Das Stipendium wird zunächst für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Über die Bewilligung des Stipendiums für zwölf weitere Monate entscheidet die Vergabekommission auf Antrag.
  • Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu höchstens drei Jahre.
  • Förderbeginn ist jeweils der 1. Januar jeden Jahres (kann nicht verschoben werden).
  • Steuerpflichtige Einnahmen i. Sinne des EStG der oder des Geförderten dürfen im Förderzeitraum 20.000,- Euro (brutto) jährlich nicht übersteigen. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 1.000,- Euro. ▶ Beispiele steuerfreie Einnahmen (Aufzählung nicht abschließend).
  • Soweit  ein  Arbeitsverhältnis  am  KIT  während  des  Stipendiums  besteht oder aber eingegangen werden soll, müssen Sie dies der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE)  anzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Sind Arbeitsverhältnis und Stipendium nicht zu trennen, ist die Erwerbstätigkeit mit der Stipendienförderung nicht vereinbar und darf nicht gleichzeitig mit der Stipendienförderung ausgeübt werden.

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3. Bewerbungsverfahren Erstbewilligung

Die Bewerbungsfrist für den nächstmöglichen Förderbeginn (01.01.2021) ist am Montag, 4. Oktober 2021.

 

3.1. Erstantrag stellen:

Folgende Unterlagen werden in Papierform benötigt:

  • Checkliste ▶ PDF-Download

  • Formular „Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) (Stand: 19.06.2020) ▶ Download

  • Arbeitsplan einschließlich Zeitplan und Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens, Umfang maximal fünf Seiten

  • Formular „Leitfaden zur Stellungnahme“ der Betreuerin oder des Betreuers (ersetzt nicht das Gutachten) ▶ Download

  • Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers des Arbeitsvorhabens (Hochschullehrer*in oder Privatdozent*in), unter anderem mit belastbaren Aussagen dazu welche Finanzierung vorgesehen ist, falls die Dauer der Promotion über den LGF-Förderzeitraum hinausgeht und zu den wie viel Prozent Besten des Studienjahres/Jahrgangs die Bewerberin oder der Bewerber aus Sicht der Betreuerin oder des Betreuers zählt.

  • Gutachten einer weiteren Hochschullehrerin oder Privatdozentin bzw. eines weiteren Hochschullehrers oder Privatdozenten

  • Amtlich beglaubigte Zeugniskopien inklusive Transcript of records (Vor-und Hauptstudium bzw. Bachelor-und Masterstudium). Ausländische Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Übersetzung vorliegen.

  • Offizielle Bescheinigung über die Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand an einer KIT-Fakultät

  • Tabellarischer Lebenslauf, der insbesondere über den bisherigen Studienverlauf Auskunft gibt

  • Ggf. vollständige Liste zu allen wissenschaftlichen Publikationen und Konferenzbeiträgen (mit Angabe zu Erstautorenschaft und ob peer-reviewed)

  • Erklärung zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (Stand: 19.06.2020) ▶ Download

  • Sofern Familienzuschlag beantragt wurde: Nachweis des Einwohnermeldeamtes, dass das Kind/die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben

Folgende Unterlagen werden in digitaler Form benötigt:

  • Sämtliche Antragsunterlagen (Zeitplan, Arbeitsplan, Gutachten, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) in oben genannter Reihenfolge in einem PDF

  • Tabelle "Kerndaten des Antrags" (Excel-Datei separat, nicht in PDF integriert) ▶ Download

Die Unterlagen sind an die Zentrale Vergabekommission der Landesgraduiertenförderung zu richten und unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist und -modalitäten beim KHYS (z.H. von ▶ Dorit Dietel-Kronwald) einzureichen (siehe jeweils ▶ aktuelle Ausschreibung).

 

3.2. Bewilligungsverfahren (Erstantrag):

Die Anträge durchlaufen zwei Stufen.

  1. Die Fakultäten erhalten (nach dem ersten formalen Check durch das KHYS) die LGF-Anträge ihrer Fakultät mit der Bitte um Bewertung und Reihung der Anträge.
  2. Danach wird in einer Sitzung der zentralen Vergabekommission (LGF)* Mitte November des jeweiligen Jahres und unter Kenntnisnahme der Reihung der Fakultäten die finale Förderentscheidung getroffen. Den Vorsitz der zentralen Vergabekommission (LGF) hat der Vizepräsident für Forschung des KIT, Herr Prof. Dr. Oliver Kraft.

Über das Ergebnis Ihres Antrags werden wir Sie schriftlich informieren. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Anfragen ab.

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* Die zentrale Vergabekommission (LGF) setzt sich der Satzung entsprechend aus einem Mitglied des Präsidiums, fünf Personen aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (einschließlich der außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren), der Sprecherin der Chancengleichheitsbeauftragten sowie zwei Personen aus der Gruppe der akademischen bzw. wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen.

 

3.3 Grafik Bewerbungsprozess Erstbewilligung

 

 

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4. Nach der Förderzusage

  • Zustellung Förderbescheid
  • Um eine Doppelförderung auszuschließen, muss gegebenenfalls von bereits bestehenden Stipendien zurückgetreten werden.
  • Arbeitsverträge müssen gegebenenfalls angepasst werden (siehe § 4 der LGF-Satzung). Bei Wegfall des Mitarbeiterstatus am KIT (Arbeitsvertrag am KIT) erlischt die Mitarbeiter@kit.edu-Adresse. Diese muss für die geförderten Promovierenden über das Gäste-und Partnerverwaltungssystem vom Institut neu beantragt werden.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen (siehe ▶ Handbuch für Promovierende => Kapitel 2.6.1, S. 45).
  • Die monatlichen Zahlungen werden jeweils zum Monatsanfang entrichtet.
  • Der Förderbeginn zum ersten Januar jeden Jahres kann nicht verschoben werden.
  • Soweit ein Arbeitsverhältnis am KIT während des Förderzeitraums besteht oder aber eingegangen werden soll, haben die geförderten Promovierenden das Stipendium der Dienstleistungseinheit Personalservice (PSE) anzuzeigen. Ein zusätzliches Arbeitsverhältnis am KIT ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder räumlichen Bezug zur Tätigkeit im Rahmen des Stipendiums hat. Sind Arbeitsverhältnis und Stipendium nicht zu  trennen,  ist  die  Erwerbstätigkeit  mit  der  Stipendienförderung  nicht vereinbar und darf nicht gleichzeitig mit der Stipendienförderung ausgeübt werden.

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5. Informationen zum Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt während der Förderung durch die LGF ist grundsätzlich möglich. Auf unserer Internetseite finden Sie ▶ verschiedene Förderer, die einen Auslandsaufenthalt finanziell unterstützen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Förderung durch die LGF kann zum Zwecke eines Auslandsaufenthaltes auf Antrag bis zu höchstens einem Jahr unterbrochen werden.
  • In dem beantragten Zeitraum kann zum Beispiel eine andere Vollförderung angenommen werden.
  • Außerdem können sich die geförderten Promovierenden auch während des LGF-Förderzeitraums für einige Teilförderungen und Zusatzstipendien bewerben. Beispiele sind das ▶ KHYS Networking Grant oder die ▶ DAAD Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung (GraFöG)

Bitte beachten Sie die Hinweise für folgende Förderungen:

Förderung eines Auslandsaufenthaltes durch das ▶ KHYS Research Travel Grant

  • Unterstützung Reise- und Lebenshaltungskosten für einen drei- bis sechsmonatigen Forschungsaufenthalt an einer Universität oder einem Unternehmen im Ausland.

  • Der Zuschuss gilt nicht für die Teilnahme an Konferenzen.

Voraussetzungen (u. a.):

  • Mitglied des KHYS

  • Unterbrechung des LGF-Stipendiums für den Zeitraum des Forschungsaufenthalts

  • Beschäftigung durch KIT-Institut/Arbeitsgruppe (mind. Äquivalent halbe E13-Stelle)

  • Forschungsvorhaben im Ausland ist nicht originärer Bestandteil der Promotion, sondern stellt eine Erweiterung dar

Förderung eines Auslandsaufenthaltes durch ▶ DAAD-Aufstockungsstipendium (GraFöG):

  • Aufstockungsstipendium für 30 Tage bis zwölf Monate zur Durchführung eines Arbeitsvorhabens im Ausland

  • Anträge von Promovierenden an einem Graduiertenkolleg und in anderen Förderungsprojekten der Hochschule sind nicht möglich.

  • Antrag auf Förderung eines Auslandsaufenthaltes (Stand: 09/2017) ▶ PDF-Download 

  • Merkblatt (Stand: 09/2017) ▶ PDF-Download

  • Besondere Bedingungen (Stand: 09/2017) ▶ PDF-Download

  • Formular Sprachzeugnis (Stand: 04/2018) ▶ PDF-Download

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6. Informationen zum Familienzuschlag

Es kann im Rahmen der Förderung ein Familienzuschlag beantragt werden (siehe Satzung des KIT zur Durchführung des LGFG ( § 2 Fördersätze).
Fördersätze: 400 Euro/Monat Familienzuschlag für ein Kind, zuzüglich 100 Euro/Monat für jedes weitere Kind

Familienzuschlag bei Erstantrag beantragen
Sie können im Antragsformular direkt Familienzuschlag beantragen. Siehe S. 2 (Erstantrag) oder S. 2 (Weiterbewilligungsantrag).

Familienzuschlag während des Förderzeitraums beantragen
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten, die sich in einer laufenden Förderung befinden, können den Familienzuschlag mit diesem Formular beantragen. ▶ Download

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7. Bewerbungsverfahren Weiterbewilligung

Die Frist für Weiterbewilligungsanträge zur Fortsetzung der Förderung für ein weiteres Jahr entspricht in der Regel der Bewerbungsfrist für Erstanträge  Für die genauen Termine und Fristen beachten Sie bitte die jeweils ▶ aktuelle Ausschreibung. Ausnahme: Sollte die Förderung später begonnen haben (Nachrücker*innen) oder unterbrochen worden sein, bitte den Weiterbewilligungsantrag spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Förderung einreichen.
 

7.1. Weiterbewilligungsantrag stellen:

Folgende Unterlagen müssen in Papierform und digitaler Version eingereicht werden:

  • Antrag auf Weiterbewilligung eines Promotionsstipendiums (Stand: 19.06.2020) ▶ Download

  • Arbeitsbericht, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit und der Arbeits-und Zeitplan für die Lösung der noch offenen Probleme ergibt. Umfang maximal fünf Seiten

  • Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers der Dissertation (Hochschullehrer*in oder Privatdozent*in).

  • Erklärung zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (Stand: 19.06.2020) ▶ Download

  • sofern ein Familienzuschlag beantragt wurde: Nachweis des Einwohnermeldeamtes**, dass das Kind bzw. die Kinder in derselben häuslichen Gemeinschaft lebt/leben

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** Sofern dieser nicht bereits beim Erstantrag beigefügt wurde bzw. die Angaben nicht mehr aktuell sind.

 

7.2. Bewilligungsverfahren (Weiterbewilligungsantrag):

Über die Weiterbewilligungsanträge wird in der Sitzung der zentralen Vergabekommission (LGF) Mitte November des jeweiligen Jahres entschieden. Über das Ergebnis Ihres Antrags werden wir Sie schriftlich informieren. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Anfragen ab.

 

7.3 Grafik Bewerbungsprozess Weiterbewilligung

 

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8. Abschluss der Förderung

1) Spätestens sechs Monate nach Beendigung der Förderung ist nach § 9 LGFG, entweder

  • eine Bestätigung über das Einreichen der Dissertation bei Ihrer KIT-Fakultät
  • oder ein 1-2 seitiger Abschlussbericht

jeweils per Post und in digitaler Form beim KHYS einzureichen.

Bei der Erstellung des Abschlussberichtes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Aufgaben- und Zielsetzung und Impact der Forschungsarbeit (kurz)
  • Bisheriger Arbeitsverlauf der Promotion (welche Arbeitsschritte wurden umgesetzt?)
  • Zukünftig noch anstehende Arbeitsschritte und ggf. Gründe für die Verzögerung
  • Gegebenenfalls unterzubringen: Angaben zu veröffentlichten Publikationen innerhalb des Förderzeitraums
  • Einhaltung grundlegender formeller Standards (insbesondere Datum, Name, Unterschrift im Abschlussbericht)

2) Nach Abschluss der Promotion ist eine nicht beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde und des Promotionszeugnisses einzureichen.

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9. FAQ

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie in unserer FAQ-Liste ▶ Download

Bei allen Fragen können Sie uns gerne jederzeit ▶ kontaktieren.

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Kontakt

Tel. +49 (0)721 608-41922
E-Mail: lgf15 does-not-exist.khys kit edu

 

Kontaktperson: ▶ Andreas Hahmann

Bitte beachten Sie die ▶ FAQ (PDF-Download)