Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 63

Promotionsvereinbarung
In Promotionsvereinbarungen werden Aufgaben und Pflichten von Promovie-
renden und Betreuenden verbindlich festgelegt, z.B. die Betreuung, die pro-
motionsbegleitende Qualifizierung, die Integration in die Arbeitsgruppe, den
Forschungsverbund oder das Promotionsprogramm sowie die Ansprechperson
bei der Schlichtung von Konflikten. Für Doktorandinnen und Doktoranden, die
nach dem 9. April 2014 eine Betreuungszusage erhalten haben, ist eine indivi-
duelle Promotionsvereinbarung verpflichtend. Für Promovierende mit Betreu-
ungszusage vor diesem Stichtag ist eine Promotionsvereinbarung fakultativ. Bei
Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an das
wenden.
Referentinnnen bzw. Referenten
Referentinnen und Referenten – an manchen KIT-Fakultäten ist auch die Be-
zeichnung Gutachterin bzw. Gutachter gebräuchlich – bewerten Ihre Disser-
tation und sind Teil der Prüfungskommission. Für das
werden mindestens zwei Referentinnnen bzw. Referenten vom
▶ 
estellt.
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Im Regelfall reichen die Promovierenden mit dem
Vorschläge für die Referentinnnen bzw. Referenten bei
der jeweiligen KIT-Fakultät ein. Der Promotionsausschuss prüft die Vorschläge
und bestellt die Hochschulmitglieder. Da die Bewertung der Dissertation von
allen Referentinnen bzw. Referenten zu gleichen Teilen in die Abschlussbewer-
tung einfließt, empfiehlt es sich diese frühzeitig zu bestimmen und in die Be-
treuung der Dissertation miteinzubeziehen. Wer diese Aufgabe wahrnehmen
darf, ist in der Promotionsordnung geregelt. Am KIT sind dies üblicherweise
Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren,
Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie
.
Beratung bei Problemen und Konflikten
Sollte es im Verlauf Ihrer Promotion einen Konflikt mit den Betreuenden
geben, kann es sinnvoll sein, eine dritte Partei hinzuzuziehen. Als erste Ge-
sprächspartnerinnen bzw. Gesprächspartner stehen Ihnen neben den Om-
budspersonen für Doktorand/-innen und Betreuer/-innen 
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das
die
die
sowie ggf.
Mentorinnen und Mentoren der jeweiligen KIT-Fakultät zur Verfügung.
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Unter Umständen können mehr als zwei Referentinnnen bzw. Referenten, z.B. auf
Gesuch des Promovierenden bestellt werden (siehe hierzu die Regelung in der jeweiligen
Promotionsordnung).
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Die Bestellung der Ombudspersonen wird vorbereitet. Informationen zum aktuellen Stand
erhalten Sie beim
.
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