Promovieren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - page 15

KAPITEL 1
Grundlagen der
Promotion am KIT
Die Promotion umfasst immer:
die eigenständige Forschungsleistung,
das Verfassen einer Dissertation,
das erfolgreiche Ablegen einer
die
.
Die
Dissertation
ist eine eigenständige wissenschaftliche Forschungsarbeit,
die in der Regel unter Betreuung eines promotionsberechtigten Hochschul-
mitglieds an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule verfasst wird.
Sie behandelt ein wissenschaftliches Thema aus dem Fächerspektrum der
Fakultät, enthält neue Erkenntnisse zu dem gewählten Thema und entspricht
methodisch und sprachlich den wissenschaftlichen Standards des jeweiligen
Fachs. Am KIT ist die
monografische Dissertation
die Regel, d.h. eine um-
fassende Abhandlung zu einem Themenbereich in einer Schrift. Der Text-
umfang der monografischen Dissertation hängt dabei von den Auflagen
der KIT-Fakultät ab. Des Weiteren besteht an manchen Fakultäten die Mög-
lichkeit, eine
kumulative Dissertation
abzulegen (siehe jeweilige Promoti-
onsordnung). Bei dieser Sonderform der Dissertation wird eine festgelegte
Anzahl von Veröffentlichungen in Fachpublikationen vorgelegt und abschlie-
ßend in einer Dissertation mit Einleitungs- und Schlussteil zusammenfügt.
Nach Fertigstellung der Dissertation reichen die Promovierenden mit der
Arbeit einen
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
, auch
Promotionsgesuch
genannt, bei der Fakultät ein. Nimmt die Fakultät die
Dissertation an, eröffnet sie offiziell das
Promotionsverfahren
, das u.a.
eine mündliche Prüfung und die Veröffentlichung der Dissertation umfasst.
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