Promotionsordnungen

Den rechtlichen Rahmen für Ihre Promotion gibt Ihnen die Promotionsordnung Ihrer KIT-Fakultät vor. Nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) führt die Hochschule Promotionsverfahren auf Grundlage der Promotionsordnungen durch. Promotionsordnungen legen die Voraussetzungen und Regelungen u.a. zur Erlangung des Doktorgrades an der jeweiligen KIT-Fakultät fest.

Diese betreffen u.a. die

  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand
  • Begutachtenden
  • Promotionsverfahren
  • mündliche Prüfung
  • Sprache von Dissertation und mündlicher Prüfung
  • Art der Veröffentlichung der Dissertation
  • ggf. zu erbringenden (Studien-)Leistungen im Rahmen der Promotion.

Die Promotionsordnungen werden in den ▶ Amtlichen Bekanntmachungen des KIT veröffentlicht. In der Regel finden Sie die aktuellen Promotionsordnungen auch auf der Webseite Ihrer zuständigen KIT-Fakultät:

▶ KIT-Fakultät für Architektur
▶ KIT-Fakultät für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften
▶ KIT-Fakultät für Chemie und Biowissenschaften
▶ KIT-Fakultät für Chemieingenieurwesen und Verfahrenstechnik
▶ KIT-Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
▶ KIT-Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften
▶ KIT-Fakultät für Informatik
▶ KIT-Fakultät für Maschinenbau
▶ KIT-Fakultät für Mathematik
▶ KIT-Fakultät für Physik
▶ KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Die zuständigen Ansprechpersonen zum Thema Promotion an den jeweiligen KIT-Fakultäten finden Sie auch in ▶ diesem Überblick.